Vorsitzende der dbb Landesbünde mahnen bereits im Vorfeld der Tarifverhandlungen TV-L:
Versorgungsbereich bei einem Inflationsausgleich nicht ausgrenzen
Der Tarifstreit im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen ist beendet. Die Tarifparteien haben sich am 22. April 2023 spät abends geeinigt. Bereits im Vorfeld der Tarifeinigung war durchgesickert, dass der Bund das Tarifergebnis lediglich systemkonform auf den Beamtenbereich übertragen will. Die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger sollen allerdings beim Inflationsausgleich leer ausgehen. Das hat die Vorsitzenden der 16 dbb Landesbünde auf den Plan gerufen. Sie fordern mit einem gleichlautenden Schreiben an die Finanzminister ihres Bundeslandes, dass man bei Übertragung des im Herbst auszuhandelnden Tarifabschlusses TV-L auf den Beamten- und Versorgungsbereich der Länder die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger nicht erneut, wie bereits bei der Coronaprämie, ausgrenzt. Denn sie befürchten, dass der Tarifabschluss TVöD und die Besoldungs- und Versorgungsanpassung des Bundes Signalwirkung haben könnte.
Der Tarifabschluss TVöD entspricht im Wesentlichen der Empfehlung der Schlichter. Der Tarifkompromiss zum TVöD beinhaltet einen steuer- und sozialabgabenfreien Inflationsausgleich in Höhe von 3.000 Euro, der ab Juni 2023 gestückelt bis einschließlich Februar 2024 ausgezahlt wird. Ab März 2024 steigen die Gehälter um einen Sockelbetrag von 200 Euro und darauf aufbauend um 5,5 Prozent, mindestens aber um 340 Euro.
Gleichlautendenes Schreiben an Finanzminister
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