Rechtsschutz

Der BBW gewährt seinen Mitgliedern, d.h. den Mitgliedern der dem BBW angeschlossenen Mitgliedsverbände mit Ausnahme der Bundesbeamtenverbände und den Einzelmitgliedern des BBW. Rechtsberatung und (Verfahrens-) Rechtsschutz.

Beratungsrechtsschutz bedeutet, wir erteilen Ihnen mündliche oder schriftliche Auskünfte oder erstellen kurze Rechtsgutachten. Im Verfahrensrechtsschutz vertreten wir Sie rechtlich in einem gerichtlichen oder außergerichtlichen Verfahren. Dies umfasst sowohl die Vertretung in einem schriftlichen Vorverfahren als auch die sich hieran anschließende gerichtliche Geltendmachung Ihres Anspruchs.

Rechtsschutz kann generell nur über Ihre Fachgewerkschaft beantragt werden und außer von den Einzelmitgliedern des BBW nicht direkt über den BBW.

Voraussetzungen, Umfang, Kosten, Verfahren und auch die Durchführung des Rechtschutzes werden im Einzelnen in der Rechtsschutzordnung des BBW – Beamtenbund Tarifunion geregelt.

Rechtsschutzordnung (PDF)