27. Juli 2021

Arbeitsgespräch mit der Spitze der CDU-Landtagsfraktion

Schritt für Schritt zeichnet sich ein Neuanfang der Zusammenarbeit ab

  • Foto: CDU-Landtagsfraktion
    Trafen sich am 21. Juli zu einem Arbeitsgespräch (von links): Tobias Wald, finanzpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion; CDU-Fraktionschef Manuel Hagel; Thomas Blenke, stellv. Vorsitzender und innenpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion; Dr. Corinna Moser, Parlamentarische Beraterin der CDU-Landtagsfraktion; BBW-Vize Joachim Lautensack, BBW-Chef Kai Rosenberger; BBW-Justiziarin und Geschäftsführerin Susanne Hauth (nicht im Bild: Philipp Bürkle, Büroleiter des Fraktionsvorsitzenden).

Knapp drei Monate nach Amtsantritt der neuen Landesregierung hat Manuel Hagel, der neue Fraktionsvorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, BBW-Chef Rosenberger zu einem Arbeitsgespräch empfangen. Fazit der Unterredung: Schritt für Schritt zeichnet sich ein Neuanfang der Zusammenarbeit ab.

In das allseits als konstruktiv empfundene Gespräch waren auch die CDU-Abgeordneten Thomas Blenke und Tobias Wald sowie BBW-Vize Joachim Lautensack und BBW-Justiziarin und Geschäftsführerin Susanne Hauth eingebunden.

Die Kehrtwende der CDU zum Hamburger Modell und zur Einführung eines Landesantidiskriminierungsgesetzes im Zuge der Koalitionsverhandlungen ist zwar nicht vergessen, doch beim BBW hat man die deutlichen Signale für die Interessen des öffentlichen Dienstes sehr wohl wahrgenommen, die in den zurückliegenden Wochen aus den Reihen der CDU gekommen sind. Insbesondere Tobias Wald, der finanzpolitische Sprecher der Fraktion, hatte von sich reden gemacht, als er am 12. Juli in der Schwäbischen Zeitung erklärte, die Südwest-CDU wolle bei der Sparrunde im Haushalt 2022 sowohl Kommunen als auch Beamte verschonen. Er sei beispielsweise dagegen, den Beamten die Beihilfe zu kürzen. Grün-Schwarz müsse dafür sorgen, dass der öffentliche Dienst attraktiv bleibe. Im Gespräch am 21. Juli mit den BBW-Vertretern haben Fraktionsvorsitzender Hagel, Fraktions-Vize Blenke und Wald diese Position nochmals bestätigt. Klargestellt haben sie auch, dass vieles, was im Koalitionsvertrag umrissen ist, im Detail nicht festgeschrieben sei. Das gelte beispielsweise beim Landesantidiskriminierungsgesetz genauso, wie beim Thema Lebensarbeitszeitkonten. Insbesondere bei den Lebensarbeitszeitkonten gebe es noch viel Spielraum, sagte Blenke, die Kritik des BBW aufgreifend. Zudem bekräftigte er noch einmal, was er bereits im November 2020 vor dem Landeshauptvorstand zugesagt hatte, nämlich dass es mit der CDU keine Sondersparopfer für Beamte geben werde.

Der BBW setzt sich für einen Einstieg in ein Lebensarbeitszeitkonto nach hessischem Modell ein, bei dem auch Mehrarbeitsstunden angespart und abgebaut werden können. Er fordert hier eine flexible Lösung, die beispielsweise auch den Abbau der Überstunden direkt vor der Pensionierung einschließt. Auch die Bugwellenstunden bei Lehrern und anderen Berufen müssten integriert werden.

Die CDU-Vertreter signalisierten vielfache Übereinstimmung und versprachen gemeinsame Beratungen zum Thema Lebensarbeitszeitkonto. Mit der Einführung von Lebensarbeitszeitkonten ist nach vorläufiger Einschätzung von Fraktionschef Hagel im Doppelhaushalt 2023/2024 zu rechnen.

Klargestellt haben die CDU-Abgeordneten auch, dass ihre Haltung zur Einführung eines Landesantidiskriminierungsgesetzes nach wie vor kritisch sei. Zugleich versicherten sie, die CDU werde sich im Zuge der konkreten Ausgestaltung dafür stark machen, dass das Berliner Gesetz nicht Vorbild sei und es keine Beweislastumkehr geben werde.

Die geplante Einführung des Hamburger Modells stößt beim BBW auf entschiedenen Widerstand. Denn innerhalb der Organisation ist man überzeugt, dass damit dem Einstieg in eine Bürgerversicherung Tür und Tor geöffnet werde. Dies gelte es zu verhindern, erklärte der BBW-Vorsitzende. Zugleich kündigte Rosenberger an, er werde nicht nachlassen, die Landtagsdrucksache vom Frühjahr 2021 wie ein Mantra vor sich her zu tragen, in der das Staatsministerium feststellt, dass die Einführung des Hamburger Modells das Land teuer bezahlen müsste.

Thematisiert haben die BBW-Vertreter auch die Umsetzung der beiden Urteile des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2020, bei denen es um die verfassungskonforme Besoldung der Beamtinnen und Beamten geht. Rosenberger stellte klar, dass der BBW hier keine Korrektur akzeptieren werde, die ausschließlich über die Kinderzuschläge erfolgt. Eine solche Regelung strebt man im Wesentlichen derzeit beispielsweise auch in Thüringen an.

Die Gewalt gegen Beschäftigte im öffentlichen Dienst nimmt stetig zu. Der BBW ist um Abhilfe bemüht und hat deshalb schon in der Vergangenheit erfolgreich das Innenministerium mit ins Boot geholt. Inzwischen gibt es im Innenministerium eine Gemeinsame Zentralstelle Kommunale Kriminalprävention, zu der der BBW engen Kontakt hält. Um die Arbeit dieser Zentralstelle zu unterstützen, warben die BBW-Vertreter bei den CDU-Abgeordneten für das angestrebte Forschungsprojekt „Lagebild Gewalt gegen Beschäftigte im öffentlichen Dienst“ und die Sicherstellung der Finanzierung.