Rechtliche Hinweise des Innen- und Finanzministeriums zum Umgang mit dem Coronavirus
Regelungen wurden aktueller Entwicklung angepasst
Das Innenministerium und das Finanzministeriums haben im Hinblick auf die aktuelle Entwicklung ihre rechtlichen Hinweise zum Umgang mit dem Coronavirus für Beamtinnen und Beamte sowie Tarifbeschäftigte des Landes aktualisiert. Im Wesentlichen betreffen die Anpassungen
• Ein- und Rückreisende (Ziffer 4),
• Beschäftigte mit Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland (Ziffer 5),
• Kinderbetreuung (Ziffer 9),
• Beschäftigte mit pflegebedürftigen nahen Angehörigen (Ziffer 10),
• Beschäftigte mit einem erhöhten Risiko eines schweren COVID-19-Krankheitsverlaufs (Ziffer 11),
• bewilligten Erholungsurlaub (Ziffer 12).
Die aktualisierten Hinweise der Ministerien gelten seit dem 4. Mai 2020.