20. April 2020

Rechtliche Hinweise des Innen- und Finanzministeriums in Zeiten der Corona-Pandemie

Regelung für Sonderurlaub zur Kinderbetreuung verlängert

Das Innenministerium und das Finanzministerium haben sich vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie darauf verständigt, Beamtinnen und Beamten weiterhin Sonderurlaub zur Kinderbetreuung für die notwendige Dauer der Abwesenheit vom Dienst zu gewähren. Die Regelung schließt die Fortbezahlung der Bezüge ein und gilt zunächst bis einschließlich 3. Mai 2020. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Landes können bis einschließlich 3. Mai 2020 ganz oder teilweise unter Fortzahlung des Entgelts freigestellt werden.

Im Übrigen gelten die Regelungen unter Ziffer 8 der rechtlichen Hinweise des Innen- und des Finanzministeriums zum Umgang mit dem Coronavirus für Beamtinnen und Beamte sowie für Tarifbeschäftigte des Landes vom 16. März 2020 (vgl. Meldung vom 24.03.2020) weiter.

 

Meldung vom 24.03.2020