24. März 2020

Corona-Pandemie

Grundlegende Informationen für Beamtinnen und Beamte sowie Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst in Baden-Württemberg

In der aktuellen Corona-Pandemie stellen sich für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst – sowohl für Beamtinnen und Beamte als auch für Tarifbeschäftigte – vielfältige Fragen.

Der dbb hat auf seiner Homepage www.dbb.de Informationen für Beamtinnen und Beamte sowie Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst eingestellt, die laufend aktualisiert werden. Dort wird anhand von häufig gestellten Fragen dargestellt, welche Rechte und Pflichten die Beschäftigten im öffentlichen Dienst während der aktuellen Corona-Pandemie haben.

Grundlage für die Antworten für Beamtinnen und Beamte ist beim dbb das Bundesrecht. Da das jeweilige Landesrecht davon abweichende Regelungen (auch für den kommunalen Bereich) enthalten kann, stellen wir ergänzende Informationen für Baden-Württemberg zur Verfügung. Grundlage für die Antworten für Tarifbeschäftigte sind beim dbb das allgemeine Arbeitsrecht und die beiden maßgeblichen Flächentarifverträge: Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) und der Tarifvertrag der Länder (TV-L). Auch hier sind ergänzende Informationen für Baden-Württemberg eingestellt.

Das Innenministerium und das Finanzministerium Baden-Württemberg haben rechtliche Hinweise zum Umgang mit dem Corona-Virus für Beamtinnen und Beamte sowie Tarifbeschäftigte des Landes an die Ministerien und den Rechnungshof gegeben und auch die Kommunalen Landesverbände entsprechend informiert. Dort sind verschiedene Handlungsoptionen dargestellt. Allerdings muss aber jeweils der Dienstherr/Dienstvorgesetzte oder der Arbeitgeber – abhängig von den Aufgaben und der Situation vor Ort – eine konkrete Entscheidung treffen.

Wichtig ist daher: Alle Beschäftigten sind zunächst aufgefordert, die vielfältigen Informationen ihrer Dienstherren bzw. Arbeitgeber tagesaktuell zu beachten und sich über allgemein zugängliche oder spezielle Informationsquellen zu unterrichten.

Der BBW fordert die Dienstherren und Arbeitgeber im Land auf, möglichst einheitliche Entscheidungen zugunsten der Beschäftigten im Land zu treffen und wie beim Bund Sonderurlaub unter Fortzahlung der Bezüge von mindestens zehn Arbeitstagen vorzusehen, wenn eine alternative Kinderbetreuung aufgrund der Schließung von Betreuungseinrichtungen oder Schulen nicht sichergestellt werden kann.

Rechtliche Hinweise des Innenministeriums und des Finanzministeriums Baden-Württemberg zum Umgang mit dem Coronavirus für Beamtinnen und Beamte sowie Tarifbeschäftigte des Landes

Ergänzende Informationen zu den Informationen des dbb für Beamtinnen und Beamte in Baden-Württemberg Stand 20.04.2020

Ergänzende Informationen zu den Informationen des dbb für Tarifbeschäftigte in Baden-Württemberg Stand 20.04.2020