17. März 2015

BBW appelliert an die Landesregierung

Bewährungs- und Gerichtshilfe muss zurück in staatliche Verantwortung

Der BBW – Beamtenbund Tarifunion (BBW) fordert die Landesregierung auf, die Bewährungs- und Gerichtshilfe nach Ablauf des Vertrags mit der Neustart gGmbH Ende 2016 wieder komplett in staatliche Verantwortung zurückzuführen. Er stützt damit den Beschluss der SPD-Landtagsfraktion, die sich am 10.03.2015 für eine Überführung der Bewährungs- und Gerichtshilfe in eine Landes-GmbH ausgesprochen hatte. Eine private Beteiligung an einer solchen Gesellschaft, wie sie gegenwärtig im Regierungslager der Bündnisgrünen noch diskutiert wird, lehnt der BBW mit aller Entschiedenheit ab.

Die kritische Haltung des BBW zur Privatisierung eines so sensiblen Bereichs wie die Bewährungs- und Gerichtshilfe ist nicht neu. Er war von Anfang an gegen eine solche Maßnahme. Entsprechend hatte er sich auch 2007 geäußert, bevor damals die schwarz-gelbe Landesregierung die Verantwortung zur Betreuung und Wiedereingliederung von Straffälligen in die Gesellschaft an den privaten Träger Neustart gGmbH übertrug.

Heute sieht sich der BBW in seiner kritischen Einschätzung bestätigt, nicht zuletzt durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Dezember 2014, das von „unauflösbaren Widersprüchen“ im Landesgesetz zur Bewährungshilfe spricht. Kernpunkt ist die Feststellung, dass der private Träger gegenüber verbeamteten Bewährungshelfern nicht weisungsbefugt ist. Aufgrund dieser Entscheidung dürfen unter der Regie des privaten Trägers lediglich noch bis zum Auslaufen des Vertrags Ende 2016 Aufgaben der Bewährungshilfe von Angestellte der Neustart gGmbH und Beamte des Landes, unterstützt von Ehrenamtlichen, wahrgenommen werden. Denn dieses Konstrukt hat das Bundesverwaltungsgericht im Hinblick auf die mangelnde Weisungsbefugnis gegenüber Landesbeamten als unzulässig erklärt.

Zur Begründung seiner Forderung nach Rückführung der Gerichts- und Bewährungshilfe verweist der BBW zudem auf seine Stellungnahme zum Evaluationsbericht des Justizministeriums, in der er die Landesregierung eindringlich aufgefordert hatte, die Bewährungs- und Gerichtshilfe nach Auslaufen des Vertrages mit Neustart in staatlicher Regie weiterzuführen. Es spreche nichts dafür, sich weiterhin in Abhängigkeit eines privaten Trägers zu begeben, eine Menge jedoch dagegen, hatte man bereits vor Jahresfrist argumentiert. In der Gesamtbetrachtung könne nämlich die Negativseite die ausgewiesene Kostenersparnis von rund drei Millio-nen Euro nicht aufwiegen, zumal das Zustandekommen dieser Kostenersparnis fragwürdig sei.

Großes Lob zollt der BBW Justizminister Stickelberger (SPD), der es sich seit seiner Amtsübernahme zur Aufgabe gemacht habe, Privatisierungsmaßnahmen im Bereich seines Hauses, die die Vorgängerregierung auf den Weg gebracht hatte, kritisch zu untersuchen und – je nach Lage der Dinge – zurückzuführen.