Grün-Rot plant Einführung einer/eines Bürgerbeauftragten
BBW: Eine solche Institution ist überflüssig und erzeugt nur falsche Erwartungen
Die Landesregierung will eine Bürgerbeauftragte beziehungsweise einen Bürgerbeauftragten einführen. Diese Person soll in strittigen Angelegenheiten im Verwaltungs- und Polizeibereich der neutrale Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürgern sein. Der BBW hält von einer solchen Einrichtung ganz und gar nichts. „Der Bürgerbeauftragte hat Alibifunktion, ist überflüssig und erzeugt falsche Erwartungen“, begründete BBW-Chef Volker Stich bei der öffentlichen Anhörung des Ständigen Ausschusses des Landtags die ablehnende Haltung seiner Organisation zu diesem grün-roten Gesetzesvorhaben.
Für die Einführung eines Bürgerbeauftragten des Landes besteht nach Auffassung des BBW keine Notwendigkeit, da es bereits derzeit schon vielfältige Institutionen gebe, an die sich Bürgerinnen und Bürger in strittigen Fällen wenden können. Schließlich gebe es dafür den Petitionsausschuss des Landtags und Abgeordnete, die sich nicht umsonst Volksvertreter nennen würden, sagte der BBW-Vorsitzende. Zudem erinnerte er daran, dass es bereits in einzelnen Ministerien Bürgerbeauftragte gebe. Hinzu komme, dass das Gesetz zur Einführung der Informationsfreiheit, das erst am 16. Dezember 2015 vom Landtag verabschiedet wurde, den Bürgerinnen und Bürger – unabhängig von einem konkret nachweisbaren individuellen Informationsinteresse – grundsätzlich den Anspruch auf Zugang zu den bei der öffentlichen Verwaltung vorhandenen Informationen einräume.
Für den BBW steht fest, dass der vorliegende Gesetzentwurf zusätzlichen Verwaltungsaufwand und damit auch zusätzliche Aufgaben für die einzelnen verpflichteten Stellen mit sich bringt. Stich sprach von parallel geführten Verfahren, die es zwangläufig geben werde, wenn die für die Angelegenheit zuständige Stelle innerhalb der Verwaltung oder der Polizei entsprechende Auskünfte an die oder den Bürgerbeauftragte(n) erteilt, und stellte angesichts der angespannten Personalsituation infolge der Flüchtlingsproblematik provokativ die Frage: „Gibt es derzeit nicht dringendere Probleme, die es zu lösen gilt?“
Die Ansiedlung einer/eines Bürgerbeauftragen beim Landtag wäre laut Gesetzentwurf mit Kosten in Höhe von 323.000 Euro verbunden. Das ist für BBW-Chef Stich ein weiterer triftiger Grund auf eine solche Institution zu verzichten: „Diese Kosten halten wir angesichts der zu erwartenden weiteren finanziellen Belastung hinsichtlich des anhaltenden Flüchtlingszustroms für entbehrlich“, erklärte er deshalb auch unumwunden.
Abgesehen von den Kosten und dem zusätzlichen Verwaltungsaufwand, ist der vorliegende Gesetzentwurf nach Auffassung des BBW auch Ausdruck eines generellen Misstrauens gegenüber der öffentlichen Verwaltung und der Polizei, sprich dem öffentlichen Dienst allgemein. „Hierdurch wird ein falsches Signal gesetzt“, mahnte Stich und erinnerte an die jüngste Umfrage des Statistischen Bundesamts zur Bürgerzufriedenheit, die erneut belegt habe, dass der öffentliche Dienst von den Bürgerinnen und Bürgern geschätzt werde. Dies belege, dass auch aus deren Sicht kein Bedürfnis für die Einrichtung einer(s) Bürgerbeauftragten bestehe.