07. November 2019

Landestarifkommission tagte im Oktober in Stuttgart

TV Altersteilzeit: Anträge zur Verlängerung und Ausweitung verabschiedet

  • Mitglieder der Landestariftagung in Stuttgart
    Foto: BBW
    Mitglieder der Landestariftagung in Stuttgart
  • Jörg Feuerbacher der Vorsitzende der Landestarifkommission des BBW Foto: BBW Jörg Feuerbacher, der Vorsitzende der BBW-Landestarifkommission leitet die Landestariftagung und gibt einen Überblick über die Tarif-Arbeit beim BBW
  • Ulrich Hohndorf Leiter Geschäftsbereich Tarif Foto: BBW Ulrich Hohndorf, Leiter des Geschäftsbereich Tarif bei dbb, berichtet über aktuelle Tarif-Themen und gibt einen Ausblick auf die kommende Tarifrunde.

Die Landestarifkommission hat bei ihrer Sitzung am 16. Oktober 2019 in Stuttgart alle Anträge des Philologenverbands BW einstimmig verabschiedet. Zuvor war Jörg Feuerbacher, der Vorsitzende der Kommission, in seinem Bericht detailliert auf die Ergebnisse der Redaktion zum Tarifergebnis 2019 eingegangen, sprach über Planungen zur Tarifrunde 2020 und berichtete aus der Sitzung der Bundestarifkommission.

Insgesamt drei Anträge hatte der Philologenverband in die Landestariftagung (LTT) des BBW eingebracht. Alle drei wurden zur Abstimmung angenommen und einstimmig verabschiedet.

Mit dem Beschluss über Antrag 1a und 1b wird der BBW aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass der bis Ende 2020 geltende Tarifvertrag Altersteilzeit TV ATZ für schwerbehinderte Tarifbeschäftigte des Landes Baden-Württemberg im Geltungsbereich des TV-L möglichst früh verlängert wird.

Der Beschluss über Antrag 2 verpflichtet den BBW sich dafür stark zu machen, dass befristet beschäftigte Lehrkräfte auch in den Sommerferien bezahlt werden und ihr Arbeitsvertrag nicht länger mit dem letzten Schultag vor den Sommerferien endet.

Mit dem Beschluss über Antrag 3 wird der BBW in die Pflicht genommen, dafür einzutreten, dass das Instrument Altersteilzeit allen Tarifbeschäftigten des Arbeitgebers Land BW wieder zur Verfügung steht, und dafür entsprechende Tarifverhandlungen anzustreben.

Tarifrunde TV-L 2019 - Überleitung in die Entgeltgruppe 9a

Zu den Ergebnissen der Redaktionsverhandlungen zum TV-L 2019 führte der Vorsitzende der Landestarifkommission aus: Die bisherige E 9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten („kleine E 9" bzw. E 9k im Online-Rechner) wurde rückwirkend zum 01.01.2019 in eine reguläre Entgeltgruppe E 9a übergeleitet, die bisherige E 9 mit regulärer Stufenlaufzeit wurde zur E 9b.

Für die Überleitungen von der so genannten kleinen E 9 in die neue Entgeltgruppe 9a ist sowohl die Stufe als auch die angefangene Anzahl der Jahre, die bereits in der jeweiligen Stufe zurückgelegt wurden, relevant.

Höhergruppierungsgewinn

Ausgangspunkt war die Forderung nach einer stufengleichen Höhergruppierung, was von Arbeitgeberseite abgelehnt. Geeinigt hat man sich auf Mindestbeträge von 100 Euro bis E8 (bisher 32,08 Euro, Stand 2018) und 180 Euro ab E9 (bisher 64,13 Euro).

Strittig war zunächst ab wann die Regelung gelten sollte. Das Ergebnis: Sie gilt nicht nur für Höhergruppierungen ab 01.01.2019, sondern auch für alle Beschäftigte, die davor höhergruppiert wurden. Die Arbeitgeber wurden verpflichtet, die Fälle von sich aus zu überprüfen.

Jahressonderzahlung

Im Einigungspapier ist festgehalten, dass zur Gegenfinanzierung der strukturellen Verbesserungen (Volumen 1,01%) teilweise die Arbeitnehmer hinzugezogen werden. Geeinigt hat man sich auf ein Volumen 0,55%. Die Sonderzahlung soll deshalb „auf materiellem Niveau 2018“ bis 2022 eingefroren werden.

Modalitäten zum Einfrieren der Jahressonderzahlung

Bei den Modalitäten zum Einfrieren der Jahressonderzahlung war es den Gewerkschaften wichtig, dass zur Berechnung nicht der Zahlbetrag 2018 maßgebend ist, sondern zunächst der volle Anspruch im jeweiligen Jahr ermittelt wird und erst dann die Kürzung erfolgt.

Bundestarifkommission des dbb

Aus der Bundestarifkommission des dbb, die am 14. Oktober 2019 getagt hat, berichtete Feuerbacher, dort habe man Überlegungen erörtert, die Tarifforderung 2020 wahlweise zu splitten in Entgelt oder Entgelt abzüglich eines bestimmten Prozentsatzes, der in Freizeit umgewandelt werden kann.