BBW-Vorsitzender bezieht im Interview mit dem „Staatsanzeiger“ Position
Geplante Stellenstreichungen – kaum umzusetzen
Die Landesregierung will bis 2031 fünf Prozent der Stellen in der öffentlichen Verwaltung streichen. So steht es im Koalitionsvertrag. Im Interview mit dem „Staatsanzeiger“ äußert sich BBW-Chef Kai Rosenberger kritisch zu diesen Plänen. Er ist überzeugt, dass dieses Vorhaben aufgrund der Rahmenbedingungen und stetig wachsender öffentlicher Aufgaben kaum umzusetzen ist. Eine klare Absage erteilte er auch Bestrebungen das Berufsbeamtentum nach österreichischem oder schweizerischem Modell zu modifizieren.
KI als Kollege nicht tauglich
In Baden-Württemberg gibt es knapp 200 000 Beamte. Zu viele, sagen Kritiker. Rosenberger sieht das anders. In vielen Bereichen gebe es zu wenige Beamte. Die ließen sich nicht durch KI ersetzen, sagt er und nennt als Beispiel die Steuerverwaltung, wo es schon heute hinten und vorne an Personal fehle. Dort könne die KI unterstützen, aber wirklich helfen könne sie aufgrund der deutschen auslegungsbedürftigen Steuergesetze nicht. Hier sieht Rosenberger Reformbedarf: „Wir müssten mehr pauschale Steuergesetze (Typisierungsgesetze) haben, wo es dann aber auch Verlierer und Gewinner gibt.“ Wenn es allerding darum geht Ermessensentscheidungen so zu treffen, dass diese vom Steuerzahler möglichst nachvollzogen und akzeptiert werden, traut Rosenberger dem Menschen immer noch deutlich mehr zu als der KI.
Klares Bekenntnis zum Berufsbeamtentum
Eine klare Absage erteilte Rosenberger Bestrebungen den Beamtenstatus anzutasten. Beamte seien über ihre gesamte Lebenszeit nicht oder kaum merklich teurer als Tarifbeschäftigte. Ein Vorteil für den Staat sei hingegen, dass Beamtinnen und Beamte nicht streiken dürfen und sich politisch mäßigen müssen.
Außer Frage steht für Rosenberger zudem, dass auch Lehrerinnen und Lehrer verbeamten werden müssen. Schließlich übten sie eine hoheitliche Tätigkeit aus und garantierten, dass die Schule ein streikfreier Raum bleibt.
Erwartet: positives Signal zur Wochenarbeitszeit
Auf den Koalitionsvertrag angesprochen, bekannte Rosenberger unumwunden, dass er Positives sehe, zum Teil aber auch sehr enttäuscht sei, beispielsweise was die Wochenarbeitszeit betreffe. Der BBW habe zehn Jahre auf eine Reduzierung der Wochenarbeitszeit; zumindest auf die Einführung der zugesagten Lebensarbeitszeitkonten gewartet. Und dann heiße es plötzlich: Das passt nicht in die Zeit. Solche Äußerungen seien ärgerlich, erklärte Rosenberger und verwies darauf, dass die Beamtinnen und Beamten in Baden-Württemberg seit 2003 jede Woche 41 Stunden arbeiten und damit sechs Stunden länger als beispielsweise die Metaller. Der BBW wolle deshalb ein Signal, dass es in Zukunft eine Angleichung gibt, zum Beispiel an die 39,5-Stunden-Woche, die für die Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst gilt.
Übertragung TV-L auf die Beamtenschaft
Kritisch äußerte sich Rosenberger auch zum baden-württembergischen Vorgehen bei der Anpassung von Besoldung und Versorgung. Laut Tarifabschluss steigen die Gehälter bei einer Laufzeit von 27 Monaten in drei linearen Erhöhungsschritten: zum 1. April 2026 um 2,8%, mindestens 100 Euro, zum 1. März 2027 um 2,0% und zum 1. Januar 2028 um 1,0%. Rosenberger bemängelt, dass Baden-Württemberg die Mindesterhöhung von 100 Euro für den Beamten- und Versorgungsbereich in eine lineare Erhöhung von lediglich 0,02% umrechnen wird. Laut Rosenberger wäre das aber nur dann richtig, wenn sich die Tarifpartner auf einen Sockelbetrag und nicht auf einen Mindestbetrag geeinigt hätten. Da es aber ein Mindestbetrag war, müsste hierzulande die Besoldung in allen Besoldungsstufen um 3,19% erhöht werden, weil in Baden-Württemberg eine Besoldungserhöhung von 100 Euro in der untersten Besoldung (A7) umgerechnet 3,19% entspreche. Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz hätten dieses Verfahren entsprechend ihren untersten Besoldungsgruppen umgesetzt, lobt Rosenberger. In Rheinland-Pfalz gebe es zum 1. April 2026 eine Erhöhung um 3,3%, in NRW sogar um 3,36%. In diesen beiden Bundesländern finde eine inhaltsgleiche und systemgerechte Übertragung auf die Beamtenschaft und die Versorgungsempfänger statt.
