30. Juni 2020

Für die Beschäftigten der baden-württembergischen Staatstheater:

Tarifvertrag über Kurzarbeit unter Dach und Fach

Die Kurzarbeitsregelung für die Beschäftigten der baden-württembergischen Staatstheater ist unter Dach und Fach. Vom 1. Juli 2020 an regelt der „Tarifvertrag Kurzarbeit Staatstheater“ die Einkommen der Beschäftigten an den Häusern in Stuttgart und Karlsruhe. Der Tarifvertrag orientiert sich am TV-Covid. Entsprechend stockt das Land auch die Beträge des Kurzarbeitergelds auf, nämlich in den Entgeltgruppen E1 bis E8 auf 98 Prozent, darüber hinaus auf 90 Prozent der letzten Nettobezüge. Der TV- Kurzarbeit Staatstheater läuft zum 31.12.2020 aus und folgt auch hier der Regelung des TV Covid.

Da aufgrund der Corona-Pandemie derzeit auch der Spielbetrieb in den Staatstheatern ausgesetzt ist, hatte die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) vier Bundesländern, darunter auch Baden-Württemberg, die Freigabe erteilt, landesbezirklich entsprechende Tarifverträge mit den Gewerkschaften auszuhandeln. An den Verhandlungen, die im Juni 2020 stattfanden, haben neben Vertretern des dbb auch BBW-Chef Kai Rosenberger und BBW-Vize Jörg Feuerbacher, der Vorsitzende der BBW-Tarifkommission, teilgenommen.

Die Tarifparteien einigten sich schnell darauf, dass der „TV-Kurzarbeit Staatstheater“ im Wesentlichen den Regelungen des TV-Covid folgen sollte. Der Ausschluss der betriebsbedingten Kündigungen wurde wie in Bayern bis zum 31. März 2021 festgeschrieben.

Mitgliederinfo des dbb zum Tarifvertrag Kurzarbeit