28. Mai 2020

Aktualisierte Hinweise zum Umgang mit dem Coronavirus

Sonderregelungen zur Kinderbetreuung laufen aus

Das Innenministerium und das Finanzministerium haben am 27. Mai 2020 die Hinweise zum Umgang mit dem Coronavirus für Beamtinnen und Beamte sowie Tarifbeschäftigte des Landes aktualisiert. Demnach laufen die Sonderregelungen zur Kinderbetreuung mit Beginn der Pfingstferien aus.

Neben der Kinderbetreuung betrifft die Aktualisierung der Hinweise auch die Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger und die Risikogruppen. So laufen die Möglichkeit der übertariflichen Freistellung unter Fortzahlung des Entgelts für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und die bislang geltende Handhabung der Gewährung von Sonderurlaub unter Belassung der Bezüge für Beamtinnen und Beamte mit Ablauf des 29. Mai 2020 aus. Die Anpassungen im Einzelnen sind unter den Ziffern 8. bis 10. der rechtlichen Hinweise aufgeschlüsselt.

Darüber hinaus wurden die Hinweise für Ein- und Rückreisende sowie Beschäftigte mit Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in Ziffer 4. zusammengefasst und auf die Verordnung des Sozialministeriums zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Eindämmung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne) in der jeweils geltenden Fassung verwiesen.

Hinweise zum Umgang mit dem Coronavirus für Beamtinnen und Beamte sowie Tarifbeschäftigte des Landes (Stand: 27. Mai 2020)