11. August 2021

Beihilfe-App des LBV

Seit Anfang August am Start

Das Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) bietet Beihilfeberechtigten des Landes Baden-Württemberg seit Anfang August 2021 mit der App „Beihilfe BW“ einen neuen Service an. Nutzer dieser App können Rezepte, Rechnungen von Ärzten oder Pflegeheimen sowie andere Krankheits- und Pflegekosten zunächst per Smartphone oder Tablet digital erfassen und dann direkt an die Beihilfestelle des LBV übermitteln.

Mit der Einführung der Beihilfe-App modernisiert und verbessert das LBV seinen Kundenservice. Für Kundinnen und Kunden geht die Antragstellung damit nicht nur schneller, sondern wird auch vereinfacht.

Wie funktioniert die Antragsstellung per Beihilfe­-App?

Nach der Anmeldung in der App muss der Antragssteller seine Belege lediglich abfotografieren und an das LBV senden. Weitere Angaben, die z.B. bei der Verwendung des Papierantrags oder beim „Beihilfeantrag Online“ im Kundenportal notwendig sind, entfallen. Denn beim Einreichen des App­Antrags wird auf Basis der Anmeldedaten automatisch ein Vorblatt generiert, auf dem alle notwendigen Informationen enthalten sind.

Welche Voraussetzungen gibt es, um die App nutzen zu können?

Ein Beihilfeanspruch gegenüber dem Land Baden-Württemberg und ein Zugang zum Kundenportal des LBV sind Voraussetzung, um die mobile Anwendung nutzen zu können. (Angaben zur Nutzung des Kundenportals siehe unter https://lbv.landbw.de/kundenportal) Über den App Store von Apple oder den Google Play Store kann die Beihilfe­-App heruntergeladen und installiert werden. Die Anmeldung in der App erfolgt anschließend mit den Zugangsdaten für das Kundenportal.

Technische Voraussetzung für die Nutzung der App ist ein mobiles Endgerät, das über ein Betriebssystem verfügt, mit dem die App kompatibel ist, sowie über eine Fotofunktion mit einer Auflösung von mindestens 4,7 Megapixel. Aktuell werden die Betriebssysteme Android ab der Version 8 sowie iOS ab Version 13 unterstützt.

Die Beihilfe kann allerdings nur dann per App beantragt werden, wenn sich seit der letzten Antragstellung keine beihilferelevanten Sachverhalte geändert haben. Auch ist die App ausschließlich zur Antragstellung auf Beihilfe zu nutzen. Die Übermittlung sonstigen Schriftverkehrs, der nicht unmittelbar mit der Erstattung von Krankheitskosten oder dergleichen zusammenhängt, wie z.B. Adressänderung, Änderung der Bankverbindung oder Kindergeldnachweise, sollte nach wie vor über das Kundenportal oder den Postweg erfolgen.

Weitere Informationen zur neuen Beihilfe­-App sind unter den technischen und fachlichen FAQs, den Nutzungsbedingungen sowie der Datenschutzerklärung sind auf der Homepage des LBV nachzulesen.

Antworten auf weitere Fragen rund um die Beihilfe-­App gibt es unter: BHO­-App-Anfragen@lbv.bwl.de oder während der Einführungsphase auch per Telefon an 0711/ 3426­3702.