21. März 2024

BBW zur Übertragung des Tarifergebnisses auf den Beamten- und Versorgungsbereich

Regierungsfraktionen ordnen Rolle rückwärts bei der verfassungskonformen Besoldung an

„Ich freue mich mit jeder Beamtin und jedem Beamten, die ab November 2024 mehr Geld bekommen als die bisher angekündigte lineare Erhöhung von 3,6 %, sagte BBW-Vorsitzender Kai Rosenberger heute in Stuttgart. Glücklich über den heute von Regierungskoalitionären von Grünen und CDU angekündigten Kurswechsel bei der Übertragung des Tarifergebnisses auf den Besoldungs- und Versorgungsbereich sei er aber dennoch nicht. Der BBW habe die Umrechnung des Sockels in eine lineare Erhöhung im Hinblick auf die Rechtsprechung des BVerfG mitgetragen, aber zusätzlich ergänzende Maßnahmen gefordert.

Laut dem von den Regierungsfraktionen angekündigten Kurswechsel soll statt einer linearen Erhöhung, die bisher vom Finanzministerium angekündigt war, wie im Tarifbereich der Sockel um 200 € für alle Besoldungsgruppen gleich erhöht werden. Was jetzt geplant sei, komme einer Rolle rückwärts gleich. Dadurch entstehe zwangsläufig der Eindruck, dass man sich auf politische Aussagen nicht mehr verlassen kann. Zudem werde ein Systemfehler fortgeführt und die Abstände zwischen den Besoldungsgruppen abgeschmolzen, und dies aus haushälterischen Einspargründen.

Rosenberger sieht in der nun propagierten alleinigen Übertragung des Sockels einen Rückschritt. Der BBW habe gefordert, dass bei der Übertragung des Tarifergebnisses TV-L auf den Beamten- und Versorgungsbereich niemand weniger erhalte als in den anderen Bundesländern. Doch hierzu sollte - wie vom Finanzministerium angekündigt - die Rechtsprechung des BVerfG eingehalten und weitere Erhöhungen zur Gewährleistung der amtsangemessenen Alimentation und des Abstands zur Grundsicherung vorgesehen werden. Auf diesen Weg konnten sich die Regierungsfraktionen offenbar nicht einigen.

„Es wäre deshalb nicht nur anständig, sondern geboten, dass wenn nun schon ein einheitlicher Sockel gezahlt werden soll, mindestens die angekündigte lineare Erhöhung von 3,6 % gewährleistet wird, damit nicht der gesamte höhere Dienst – wieder einmal –  das Nachsehen habe“, fügte der BBW-Vorsitzende hinzu. Der BBW fordere eine langfristige verfassungskonforme Alimentation in den Blick zu nehmen. Richtig wäre eine lineare Übertragung des Sockels plus eine zusätzliche lineare Erhöhung zur Sicherung des Abstands zur Grundsicherung.

Während die Regierungsfraktionen von Grünen und CDU vor sieben Jahren nach Bekanntwerden der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 23.5.2017 zur Besoldung in Sachsen kurz nach Einbringung des Gesetzentwurfs zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung 2017/2018 die zunächst vorgesehenen nach Besoldungsgruppen gestaffelten Zeitpunkte der Anpassung korrigiert und Ausgleichszahlungen vorgesehen haben, werde von den heutigen grün-schwarzen Regierungsfraktionen die Rolle rückwärts eingeleitet. Fakt aber sei und bleibe: Nach der Entscheidung des BVerfG untersagt das Abstandsgebot nicht nur, die Besoldung für einzelne Besoldungsgruppen später als für andere zu erhöhen, sondern es untersagt auch absolute Erhöhungen für alle Besoldungsgruppen gleich. Durch diese Maßnahmen werden nämlich bestehende relative Abstände zwischen den Besoldungsgruppen abgeschmolzen.