Umgang mit dem Coronavirus
Rechtliche Hinweise auf neusten Stand gebracht
Aufgrund der aktuellen Entwicklungen haben das Innenministerium und das Finanzministerium die rechtlichen Hinweise zum Umgang mit dem Coronavirus für Beamtinnen und Beamte sowie Tarifbeschäftigte vom 28. April 2021 aktualisiert.
Die Anpassung (Stand 02. Juli 2021) war aus mehreren Gründen erforderlich, insbesondere weil der Deutsche Bundestag am 11. Juni 2021 ein Fortbestehen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite bestätigt hat. Zudem ist die in § 28b des Infektionsschutzgesetzes geregelte „Bundes-Notbremse“ zum 1. Juli 2021 weggefallen einschließlich der darin geregelten „Homeoffice-Pflicht“ sowie der Verlängerung der Geltung des § 9 des Pflegezeitgesetzes bis zum 31. Dezember 2021 (Artikel 3 des Kitafinanzhilfenänderungsgesetzes - BGBl. I S. 2020, 2021).
Bei den sonstigen Änderungen handelt es sich im Wesentlichen um (redaktionelle) Anpassungen an die Coronavirus-Einreiseverordnung des Bundes, die geänderte SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung und die Corona-Verordnung Absonderung sowie um klarstellende Ausführungen zum Verfall und zur Übertragbarkeit von Urlaub. Aus systematischen Gründen ist die bisherige Nummer 11 „Bewilligter Erholungsurlaub“ ohne inhaltliche Änderung in Nummer 5 als Buchstabe c eingefügt worden.
Die Neuerungen sind in den rechtlichen Hinweisen kursiv kenntlich gemacht.