30. Juli 2021

Gedankenaustausch mit der frauenpolitischen Sprecherin von Bündnis 90/Die Grünen

Priorität auf der Erledigungsliste: die Evaluation des Chancengleichheitsgesetzes

  • Foto: BBW
    Treffen der BBW-Landesfrauenvertreterin mit Stefanie Seemann, der frauenpolitischen Sprecherin der Grünen-Fraktion im Landtag.

Mit einem Gedankenaustausch mit der frauenpolitischen Sprecherin der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, hat die Vorsitzende der BBW-Landesfrauenvertretung, am 27. Juli 2021 ihre zu Monatsanfang begonnene Gesprächsoffensive zu frauenpolitischen Themen fortgesetzt. Fazit der Unterredung: Priorität eins auf der gemeinsamen Erledigungsliste hat die Evaluation des Chancengleichheitsgesetzes.

Auch die Fraktion von Bündnis90/Die Grünen hat das Amt der frauenpolitischen Sprecherin in dieser Legislaturperiode neu besetzt. Dass die Wahl dabei auf Stephanie Seemann gefallen ist, bewertet Heidi Deuschle, Vorsitzende der BBW Landesfrauenvertretung, nach dem ersten Zusammentreffen durchweg positiv: Stephanie Seemann sei ebenso wie ihre Vorgängerin Dorothea Wehinger offen für Anregungen und konstruktive Kritik, was frauenpolitische Themen betreffe.

Zentrales Thema der Unterredung war die Evaluierung des Chancengleichheitsgesetzes (ChancenG). Für den BBW und seine Frauenbeauftragte steht fest, dass an diesem Gesetz eine Reihe von Änderungen notwendig sind. Dabei denkt man beim BBW insbesondere an eine Entlastung der Beauftragten für Chancengleichheit, die verbindliche Stärkung der Grundlagen der Chancengleichheit durch entsprechende gesetzliche Vorgaben und die Verbesserung der Durchsetzungskraft dieses Gesetzes aufgrund von mehr Muss- und weniger Kann- bzw. Sollvorschriften.

Was die gesellschaftliche Umsetzung der Chancengleichheit betrifft, zeigte sich Stephanie Seemann zuversichtlich. Sie baut dabei auch auf einen Standpunktwechsel bei den kommenden Generationen und die inzwischen deutlich verbesserten Rahmenbedingungen für gelebte Chancengleichheit. Ein guter Anfang ist ihrer Meinung nach, dass junge Männer immer mehr die Möglichkeit auf Eltern- oder Familienzeit wahrnehmen und insofern auch Sorgearbeit leisten.

Einig waren sich die frauenpolitische Sprecherin der Grünen und die BBW-Landesfrauenvertreterin, dass die Corona-Pandemie und die gesellschaftlichen Folgen aufgezeigt haben, wie wichtig es ist, dass Familienarbeit aufgeteilt wird. Dass Frauen berufstätig sind, sei inzwischen selbstverständlich und über entsprechende Teilzeitmodelle auch leistbar. Sinnvoll und notwendig sei zudem, dass auch sie sich um ihre Altersversorgung kümmern. Doch dieser gesellschaftliche Wandel müsse flankierend durch gute Gesetze gefördert werden. Zu sorgen sei dafür, dass für das berufliche Fortkommen die Qualifikation entscheidend ist und nicht, ob ein Mann oder eine Frau, ob eine Teilzeit- oder eine Vollzeitkraft die Leistung erbracht.

 

Beim Thema Mütterrente hat Heidi Deuschle die Position des BBW vorgetragen und dabei die geringe Belastung durch die Übertragung entsprechender Regelungen aus dem Rentenrecht auf den Beamtenbereich unterstrichen.  Betont hat sie zudem, dass es dem BBW hier zudem um Gerechtigkeit und Wertschätzung für die Betroffenen gehe.

 

Im Zusammenhang mit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf wurde auch die Einführung von Lebensarbeitszeitkonten wie auch die Wochenarbeitszeit im Beamtenbereich angesprochen. Dass die Landesregierung in Sachen Lebensarbeitszeitkonten neue Wege gehen will, steht im Koalitionsvertrag. Doch nichts sieht derzeit danach aus, als wolle Grün-Schwarz der Forderung des BBW nachkommen und die im Beamtenbereich geltende 41-Stunden-Woche ändern. Im Gespräch mit der BBW-Landesfrauenvertreterin räumte die Grünen-Politikerin zwar ein, dass die Attraktivität des öffentlichen Dienstes gesteigert werden muss. Zugleich verwies sie aber auch auf die angespannte Haushaltslage.

 

Insgesamt war es ein gutes Gespräch, bei dem unter den Gesprächspartnerinnen die Chemie gestimmt hat. Priorität eins auf der gemeinsamen Erledigungsliste hat die Evaluation des ChancenG und es muss zunächst beim Sozialministerium, das für die Evaluation dieses Gesetzes federführend ist, abgefragt werden, wie der Sachstand ist und ob es Fortschritte gibt.