Übertragung des Tarifergebnisses auf den Beamtenbereich
Nachhaken des BBW zeitigt Erfolg: Erste Signale für einen Zuschlag
Erste positive Signale aus dem Finanzministerium lassen darauf schließen, dass die Landesregierung bei der Übertragung des Tarifergebnisses TV-L den unteren Besoldungsgruppen entgegenkommen wird. „Unser konsequentes Nachhaken zeitigt offensichtlich Erfolg“, erklärte BBW-Chef Kai Rosenberger heute (21.12.2023) in Stuttgart und ergänzte zugleich: „Eine verfassungskonforme Besoldung gibt es schließlich nicht zum Nulltarif.“
Wie aus dem Finanzministerium verlautet, gibt es jetzt Pläne in den unteren Besoldungsgruppen zuzüglich zu der zum 01.11.2024 vorgesehenen 3,6-prozentigen Besoldungserhöhung einen Zuschlag zu gewähren. Damit käme das Land einer Forderung des BBW einen Schritt entgegen. „Wir haben in den zurückliegenden Tagen in zahlreichen Gesprächen mit dem Finanzministerium immer wieder darauf verwiesen, dass bei der Übertragung des Tarifergebnisses TV-L nachgebessert werden muss“, betonte Rosenberger. Es dürfe schließlich nicht sein, dass die Beamtinnen und Beamten im Land schlechter gestellt werden als die Kolleginnen und Kollegen aus den Bundesländern, die den Sockelbetrag von 200 Euro aus dem Tarifvertrag ungeachtet des Abstandgebots zwischen den einzelnen Besoldungsgruppen 1:1 für den Beamtenbereich übernehmen.
Der BBW habe bei den Gesprächen mit dem Finanzministerium von Anfang an deutlich gemacht, dass die kostenneutrale Umrechnung in eine lineare Erhöhung um 3,6 Prozent zu niedrig sei. Das Erreichen des Sockelbetrags müsse für alle Beamtinnen und Beamten, auch im mittleren und gehobenen Dienst, sichergestellt werden.
Der BBW halte es nach wie vor grundsätzlich für richtig, dass Baden-Württemberg den Sockelbetrag aufgrund der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Abstandsgebots in eine prozentuale Besoldungserhöhung umrechnen will, erklärte Rosenberger weiter. Zugleich verwies er aber auch auf die Notwendigkeit der verfassungskonformen Alimentation. Mit Blick auf die bereits beschlossene Erhöhung des Bürgergelds zum 01.01.2024 seien deshalb weitere Verbesserungen der Besoldung zwingend erforderlich, damit das 15-prozentige Abstandsgebot zur Grundsicherung nicht unterschritten wird und dabei auch das Abstandsgebot zwischen den Besoldungsgruppen sichergestellt ist.