04. April 2024

Landesfrauenvertreterinnen und ihr Gesprächspartner aus dem Finanzministerium sind sich einig

Mit der 41-Stunden-Woche kann man bei der Generation Z nicht punkten

  • Foto: BBW
    Dr. Christian Järkel, Leiter der Abteilung 1 im Finanzministerium empfängt im März 2024 die Vorsitzende der BBW-Landesfrauenvertretung Heidi Deuschle (rechts) und ihre Stellvertreterin Claudia Grimm zu einem Gedankenaustausch im Finanzministerium.

Beim turnusgemäßen Austausch zwischen der Landesfrauenvertretung des BBW und dem Leiter der Abteilung 1 im Finanzministerium wurde der Fokus auf Arbeitszeit und die dringend notwendige Novelle des ChancenG gelegt. Einig waren sich die Gesprächspartner, dass der öffentliche Dienst im Wettbewerb um die Generation Z mit der 41-Stunden-Woche, die im Beamtenbereich gilt, nicht punkten kann. Die Unterredung fand am 18. März 2024 im Finanzministerium statt.

Die Abteilung 1 des Finanzministeriums wird geleitet von Dr. Christian Järkel. Er ist für Personal, Besoldungs- und Versorgungswesen sowie Tarifangelegenheiten zuständig und so für Aspekte verantwortlich, die für alle Beschäftigten des öffentlichen Dienstes des Landes von Belang sind. Heidi Deuschle, Vorsitzende der BBW-Landesfrauenvertretung, betonte im Gespräch mit Dr. Järkel insbesondere die Bedeutung der Lebensarbeitszeitkonten für weibliche Erwerbsbiografien.

Das Berufsleben von Frauen sei auch heute noch durch Care-Arbeitsphasen unterbrochen oder begrenzt. Eine Möglichkeit des Ausgleichs fehlender Dienstzeiten aufgrund Teilzeitphasen oder Beurlaubungen gebe es bei der aktuellen Rechtslage praktisch nicht, bemängelte Deuschle. Nach wie vor gelte, Teilzeit sei tendenziell weiblich und nicht nur bei den Lehrkräften seien immer mehr Beschäftigte Frauen, pflichtete ihr Claudia Grimm bei, eine der stellvertretenden Vorsitzenden der BBW-Landesfrauenvertretung. Dies mache die Bedeutung von Arbeitszeiterfassung in allen Bereichen des Beamtentums – auch im Schuldienst – noch brisanter. Gerade Teilzeitkräfte in den Schulen seien überproportional mit nicht teilbaren Aufgaben (Konferenzen, Dienstbesprechungen, Prüfungsgeschäften) belastet. Da die Arbeitszeit dort aber nur mit einem „Soll“, aber nicht mit einem „Haben“ definiert werde, würden insbesondere Frauen häufig sehr viel mehr arbeiten als bezahlt werde. Als weitere Folge langer Teilzeitarbeit und familienbedingten Beurlaubungszeiten komme hinzu, dass in den unteren Besoldungsgruppen oft die Mindestversorgung greife, erläuterte Heidi Deuschle und stellte zugleich unumwunden fest: „Altersarmut ist weiblich.“

Einig war man sich über die Notwendigkeit, insbesondere Kolleginnen bei der Rückkehr oder bei ihren Überlegungen zur Rückkehr aus Beurlaubung oder Teilzeit zu unterstützen. Heidi Deuschle wies auf die noch immer schlecht gestellten BfCs hin, die kaum Ressourcen und Rückendeckung für ihre Aufgaben erhielten. Eine Novellierung des ChancenG sei dringend geboten, beziehungsweise eine „Weiterentwicklung“, wie im Koalitionsvertrag festgeschrieben, ausgehend von den Handlungspunkten der längst erfolgten Evaluation des Gesetzes.

Darüber hinaus gehe es darum, den gesamten Bereich des öffentlichen Dienstes auch für die Generation Z attraktiv zu gestalten. Neben einer Reduzierung der Wochenarbeitszeit, brauche es agile und flexible Ansätze in der Führungskultur, bestätigte Dr. Järkel. So dürften Teilzeitarbeit oder Elternzeiten keine Benachteiligung nach sich ziehen, weder bei weiblichen noch bei männlichen Beschäftigten. Führungskräfte müssten sich frei machen von derartigen „Ankerpunkten“. Care-Arbeitsverpflichtungen, Teilzeit oder Telearbeit dürften keine unbewusst mitbedachten Faktoren bei Beurteilungen sein. Grundsätzlich sei die Leistung zu bewerten und nicht Präsenszeiten. Mit diesen Äußerungen lag Dr. Järkel ganz auf Linie der Frauenvertreterinnen.