15. Dezember 2021

Änderung des Infektionsschutzgesetzes

Ministerien passen Hinweise der neuen Rechtslage an

Das Innenministerium und das Finanzministerium haben auf die neue Rechtslage reagiert und ihre Hinweise zum Umgang mit dem Coronavirus für Beamtinnen und Beamte sowie Tarifbeschäftigte des Landes aktualisiert.

Die Anpassung erfolgte insbesondere im Hinblick auf die Änderung des Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 22. November 2021 (BGBl. I S. 4906), welches seit dem 24. November 2021 gilt.

 

Die Änderung in den Hinweisen der beiden Ministerien betreffen insbesondere Maßnahmen des Arbeitsschutzes. In erster Linie geht es um die betriebliche 3 G-Regelungen, das Arbeiten im Homeoffice und erweiterte und verlängerte Regelungen rundum die Kinderbetreuung inklusive Hinweisen zu Entschädigungszahlungen nach § 56 Abs. 1a IfSG.

Die Neuerungen in den rechtlichen Hinweisen sind kursiv kenntlich gemacht.

 

Hinweise zum Umgang mit dem Coronavirus