03. November 2017

Landtagspräsidentin setzt Tradition fort: Personalräteempfang im Landtag

In der Diskussion die Nachwuchsproblematik und die bange Frage: Ist die Besoldung noch verfassungsfest?

  • Foto: Landtag BW
    Personalräteempfang im Landtag
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  • Personalräteempfang im Landtag
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Es war der heutige Justizminister Guido Wolf (CDU), der, als er noch Landtagspräsident war, erstmals zu einem Empfang für Personalräte eingeladen hatte. Am 12. Oktober 2017 hat Landtagspräsidentin Muhterem Aras (Grüne) diese Tradition wieder aufleben lassen, diesmal angereichert durch eine Podiumsdiskussion zu den Themenbereichen „qualifizierter Nachwuchs für den öffentlichen Dienst“, der von Jahr zu Jahr immer schwerer zu finden ist, und die bange Frage: Ist die Besoldung noch in allen Bereichen verfassungsfest?

Auf dem Podium zu Wort kamen Abgeordnete aller Landtagsfraktionen und BBW-Chef Volker Stich, der bereits in seinem Grußwort zu Beginn der Veranstaltung Klartext zur Situation des öffentlichen Dienstes geredet hatte. Dabei erwähnte er aber auch die veränderte Grundhaltung im politischen Raum gegenüber den Tarifbeschäftigten, insbesondere gegenüber den Beamtinnen und Beamten bis hin zu den Versorgungsempfängern lobend. Er dankte der Landtagspräsidentin dafür, dass sie mit der Einladung der Personalräte ein Zeichen der Wertschätzung setze für deren Arbeit, Engagement und Verantwortungsbewusstsein.

Er sei dankbar, wandte sich Stich an die Landtagspräsidentin, dass sie mit dieser Veranstaltung zumindest kurzzeitig den Fokus auf den öffentlichen Dienst des Landes und seine Personalvertretungen richte. Schließlich würden die Kolleginnen und Kollegen, die sich in den Haupt-, Bezirks- und örtlichen Personalräten engagierten, große Verantwortung für unser Gemeinwesen tragen. Zum einen sei es ihre Aufgabe, die Interessen der Beschäftigten auch in rechtlicher Hinsicht wahrzunehmen. Auf der anderen Seite jedoch verstünden sie sich als Berater und Impulsgeber der Verwaltung bis in die Spitzen der Ministerien hinein. Zusätzlich seien sie Kommunikationsboten zwischen Verwaltung und damit auch der Politik und den Kolleginnen und Kollegen in den Ministerien, Landratsämtern, Kommunen, Behörden, Schulen und Hochschulen, Forst- und Steuerverwaltungen, Justiz- und Polizeidienststellen.

Auf die Situation des öffentlichen Dienstes im Land eingehend, erinnerte Stich an die Flüchtlingskrise, mit deren Bewältigung in der Öffentlichkeit wie auch in der öffentlichen Meinung die Bedeutung und die Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes bewusst wahrgenommen worden sei. Die Verhältnisse Ende 2015 und Anfang 2016 seien noch in lebendiger Erinnerung. Gemeinsam hätten Zivilgesellschaft und Staat mit seinem öffentlichen Dienst die Herausforderungen angenommen und  gemeistert. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern sei hierzulande der Massenansturm an Flüchtlingen organisatorisch nach einer kurzen Anlaufphase bewältigt worden. Seitdem – so die Einschätzung des BBW-Vorsitzenden – seien sich die Menschen der Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes, so vor allem im Land und den Kommunen, bewusst.

Landtagspräsidentin Aras hatte in ihrer Begrüßungsansprache Ähnliches geäußert: Die Menschen im Land seien zufrieden mit der öffentlichen Verwaltung, sagte sie und fügte gleich noch hinzu: „Die Erfolgsgeschichte Baden-Württembergs ist untrennbar mit der Arbeit der öffentlichen Verwaltung verbunden. Den Personalräten bescheinigte sie, dass sie hervorragende Arbeit leisteten. Sie würden den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein starke Stimme geben. Als Dienstvorgesetzter sei man gut beraten, sich von den Personalvertretern beraten zu lassen.

Nach der Begrüßung durch die Landtagspräsidentin und dem Grußwort des BBW-Vorsitzenden hatten die Diskutanten das Wort. Die Moderation hatte Axel Graser vom SWR-Studio Stuttgart übernommen. Die Themen, um die es ging, hatte BBW-Chef Volker Stich bereits in seinem Grußwort umrissen:

Finden wir noch genügend qualifizierten Nachwuchs für den öffentlichen Dienst? Sind im Beamtenbereich weitere Maßnahmen neben der Rücknahme der abgesenkten Eingangsbesoldung erforderlich, beispielsweise bei der Beihilfe?
Ist die Besoldung und Versorgung der Beamten in Baden-Württemberg noch verfassungsfest? Hier stehen Begriffe wie „Abstandsgebot“ oder „Mindestabstand zur Sozialhilfe“ im Raum.
Wie gehen wir künftig mit bestehenden großen Unterschieden im Bundes- und Ländervergleich bei der Besoldung oder auch in der Frage der Wochenarbeitszeit um?

Thekla Walker, die stellvertretende Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen sah insbesondere Handlungsbedarf für mehr Flexibilität zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Sie hält die Arbeit im öffentlichen Dienst allerdings jetzt schon für attraktiv und schränkte lediglich ein: Für Frauen fehle es immer noch an „Luft nach oben“.  Zu Überlegungen, der Nachwuchsproblematik durch bessere Bezahlung zu begegnen, merkte sie an: Auf der einen Seite stehe der Abbau des strukturellen Defizits im Haushalt. Auf der anderen Seite sei die Funktionsfähigkeit der Verwaltung zu gewährleisten. Dieser Balanceakt stelle eine besondere Herausforderung dar. Beim Abstandsgebot zum Sozialhilfeniveau hält sie eine Zuschlagsregelung als Abhilfe für denkbar.
Tobias Wald, stellvertretender CDU-Fraktionsvorsitzender erklärte, die Absenkung der Eingangsbesoldung in einem Schlag zurückzunehmen sei der Landesregierung wichtig gewesen. Mit der Förderung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes werde sich demnächst  eine  „Arbeitsgruppe öffentlicher Dienst“ beschäftigen. Nachgedacht werde in diesem Zusammenhang  auch über eine bessere Bezahlung.

Auf das Gutachten von Frau Prof. Dr. Färber eingehend,  das Schwächen bei der baden-württembergischen Besoldung, etwa beim Abstand zum Sozialhilfeniveau und dem Lebenseinkommen aufzeigt, sagte Wald, die Landesregierung werde nach gründlichem Studium des Gutachtens in einen Dialog mit dem BBW mit dem Ziel eines Pakts mit den Beamten einsteigen.

Staatssekretär a. D. Peter Hofelich (SPD), räumte nicht nur ein, dass die Absenkung der Eingangsbesoldung ein Fehler gewesen sei, sondern zudem auch, dass die Bezahlung nicht in allen Bereichen des öffentlichen Dienstes attraktiv sei. Da, wo der öffentliche Dienst sich in der Nachwuchsgewinnung in direkter Konkurrenz zur Privatwirtschaft befinde, beispielsweise zwischen Finanzverwaltung und Steuerberatung, hält Hofelich bei der Besoldung „eine  Bewegung nach oben“ für erforderlich.

Der AfD-Abgeordnete Rainer Balzer plädierte für eine Besoldungserhöhung, um dem schwindenden Bewerberangebot zu begegnen, mit dem inzwischen auch die beruflichen Schulen zu kämpfen hätten.

Justizminister a. D. Ulrich Goll (FDP) erklärte, schlechte Bezahlung sei ein Zeichen der Missachtung. Er verwies in diesem Zusammenhang auf die Besoldung im mittleren Dienst, wo laut Färber-Gutachten in Ballungsräumen das Abstandsgebot zur Sozialhilfe zum Teil verletzt werde, und verlangte eine Korrektur der Bezahlung. Darüber hinaus hält er es für dringend geboten, die Verschlechterungen in der Beihilfe zurückzunehmen.

Um den Problemen bei der Nachwuchsgewinnung zu begegnen, aber auch um die Besoldung und Versorgung in Baden-Württemberg für die Zukunft verfassungsfest zu machen, hält BBW-Chef schnelles und konsequentes Handeln für angesagt. Im Rahmen der Podiumsdiskussion nannte er deshalb als Kernforderung eine „kleine Dienstrechtsreform“ und versprach den Politikern im Raum, darunter auch Innenminister Thomas Strobl:  Der BBW werde diesen Prozess positiv begleiten.