10. Februar 2018

BBW-Chef Rosenberger trifft mit Staatsminister Murawski zusammen

Im Fokus: die Arbeitszeit der Beamtenschaft, die Beihilfe, die Besoldung und die TVöD-Einkommensrunde 2018

  • Nach getaner Arbeit in Berlin von links: BBW-Vorsitzender Kai Rosenberger; Volker Geyer, stellv. dbb Bundesvorsitzender und Fachvorstand Tarifpolitik; BBW-Vize Jörg Feuerbacher; dbb-Vize und DSTG-Bundesvorsitzender Thomas Eigenthaler

Der Stuttgarter Tarifabschluss in der Metallindustrie sei ein deutliches Signal an die Politik, das Thema Arbeitszeit endlich anzupacken, sagt der renommierte Arbeitsmarktexperte Alexander Spermann. BBW-Vorsitzender Kai Rosenberger sieht das genauso, insbesondere was die Arbeitszeit der Beamten im Landes- und Kommunaldienst von Baden-Württemberg betrifft. Die müssen nämlich im Südwesten eineinhalb Stunden länger arbeiten als die Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst. „Das muss ein Ende haben“, sagt Rosenberger und verspricht: Das Thema Arbeitszeit werde eines der Schwerpunktthemen sein, die er am 15. Februar 2018 mit Staatsminister Klaus-Peter Murawski erörtern werde. Mindestens ebenso großen Stellenwert misst Rosenberger den Themen Beihilfe, Beamtenbesoldung und dem Auseinanderdriften der Gehälter im Tarif- und Besoldungsgefüge zu.

Seit fünf Jahren bekommen alle Beamtinnen und Beamte, die zum Stichtag 01.01.2013 die Beamtenlaufbahn eingeschlagen haben, weniger Beihilfe, genauer gesagt, sie erhalten für ihre berücksichtigungsfähigen Ehegatten und eingetragene Lebenspartner nur noch 50 Prozent Beihilfe, für sie persönlich wurde die Beihilfe im Ruhestand auf 50 Prozent abgesenkt. Seit Inkrafttreten dieser Regelung fordert der BBW deren Rücknahmen.  Jetzt bekam der Beamtenbund Rückenwind durch das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VHG) Baden-Württemberg. Unter diesem Gesichtspunkt will Rosenberger die Beihilfeforderung seiner Organisation mit Staatsminister Murawski erörtern.  

Seit Fertigstellung des Färber-Gutachtens steht fest, dass Beamtinnen und Beamte der Besoldungsstufen A5 bis A7, die in Großstädten des Landes mit ihren Gehältern eine Familie unterhalten müssen, teilweise das Sozialhilfeniveau reißen. Damit schrammt die Besoldung für diesen Personenkreis an der Verfassungsmäßigkeit. Das darf nicht sein. Deshalb will BBW-Chef Rosenberger gegenüber Staatsminister Murawski für eine „kleine Dienstrechtsreform“ werben, die eine Überarbeitung der Besoldungstabelle beinhalten sollte, auch im Hinblick auf die neue Entgeltordnung im Tarifbereich.

Thematisieren wird Rosenberger natürlich auch die Forderung des dbb zur TVöD-Einkommensrunde 2018, die seit gestern (08.02.2018) auf dem Tisch liegt. Demnach fordert der dbb  für die 2,6 Millionen Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen 6 Prozent mehr Gehalt, bei einer Mindesterhöhung von 200 Euro als sozialer Komponente.

Der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach erklärte im Zusammenhang mit der Einkommensforderung seiner Organisation, Bund und  Kommunen sollten in dieser Einkommensrunde ein Zeichen für eine wirklich nachhaltige Personalpolitik setzen. 6 Prozent linear, mindestens aber 200 Euro als soziale Komponente, für Auszubildende 100 Euro: Mit einer solchen Einkommensentwicklung könne man die Attraktivität und die Nachwuchsgewinnung für den öffentlichen Dienst sichern. Eine Sache der Fairness und Wettbewerbsfähigkeit sei übrigens auch die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses TVöD auf die Beamten und Versorgungsempfänger des Bundes.

Das sieht BBW-Chef Rosenberger ähnlich. Und so erinnert er die Landesregierung in diesem Zusammenhang noch einmal daran, dass sie diesem Gebot der Fairness bei der Übertragung des Tarifergebnisses TV-L auf die Beamtinnen und Beamten des Landes und der Kommunen seit vielen Jahren nicht mehr nachgekommen sei. Hinzu komme die unterschiedliche Wochenarbeitszeit. Im Klartext: In Baden-Württemberg gilt für Beamtinnen und Beamte seit September 2003 die 41-Stunden-Woche, während Tarifbeschäftigte nur 39,5 Stunden in der Woche arbeiten müssen. Rosenberger fordert eine zügige Angleichung. In den meisten Bundesländern gelte für den Beamtenbereich die 40-Stunden-Woche. Baden-Württemberg müsse schnellst möglich nachziehen, um bei der Suche nach Arbeitskräften wettbewerbsfähig zu bleiben. 

Einen ersten Vorstoß für eine Angleichung der Arbeitszeit hat der neue BBW-Vorsitzende im Dezember beim BBW-Gewerkschaftstag 2017 in Ludwigsburg gemacht. Jetzt will er beim Treffen mit Staatsminister Murawski nachlegen. Bleibt abzuwarten, wie sich die Landesregierung positionieren wird. Ministerpräsident Winfried Kretschmann schien in den zurückliegenden Wochen aufgeschlossen für dieses Anliegen. Finanzministerin Edith Sitzmann hingegen zeigt wenig Begeisterung für dieses Thema. Es gebe keine Pläne der Landesregierung, die Arbeitszeit der Beamten zu verringern, sagte sie gegenüber der Stuttgarter Zeitung und den Stuttgarter Nachrichten.    

Trotz der ablehnenden Worte aus dem Finanzministerium beharrt BBW-Chef Rosenberger auf seiner Forderung. Eine Angleichung der Arbeitszeiten sei überfällig und zwar ohne Gegenleistung, betont der BBW-Vorsitzende. Einhergehen müsse diese Maßnahme mit Personalaufbau. Es könne und dürfe nicht sein, dass die Beschäftigten nach einer Arbeitszeitverkürzung das gleiche Arbeitspensum zu verrichten hätten.

Argumentationshilfe für seine Forderungen verspricht sich der BBW-Vorsitzende vom Stuttgarter Tarifabschluss in der Metallindustrie, den IG Metall und Arbeitnehmerverband übereinstimmend als „Grundstein für ein innovatives Arbeitszeitsystem“ loben. Dieser Abschluss zollt nämlich der Tatsache Rechnung, dass heute Teilzeitmöglichkeiten und Vereinbarkeit von Beruf und Familie allein nicht mehr ausreichen, um einen Arbeitsplatz für Bewerber attraktiv zu machen. Für Rosenberger steht außer Frage, dass Freizeit, die fest einzuplanen ist, hinzukommen muss. Kurz: Die Work-Life-Balance muss stimmen.

 

Seit 8. Februar steht die Forderung des dbb zur Einkommensrunde TVöD 2018 fest: 6 Prozent mehr Geld, mindestens aber 200 Euro für die 2,6 Millionen Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst des Bundes und der Kommunen. Aus Baden-Württemberg waren an der gemeinsamen Forderungsfindung im Bundesvorstand und der Bundestarifkommission BBW-Chef Kai Rosenberger und sein Stellvertreter für den Tarifbereich Jörg Feuerbacher beteiligt. Jörg Feuerbacher war als Tarifvertreter des BBW mit dabei bei der gemeinsamen Forderungsfindung der BTK (Bundestarifkommission) und des BuVo.