Vorsitzende der BBW-Landesfrauenvertretung sprach mit Dr. Simone Höckele-Häfner
Im Fokus: das Chancengleichheitsgesetz
- Foto: BBW Heidi Deuschle im Gespräch mit Ministerialdirigentin Dr. Simone Höckele-Häfner
Die Evaluation des Chancengleichheitsgesetzes (ChancenG) ist längst abgeschlossen. Doch eine Novellierung des Gesetzes ist in der laufenden Legislatur nicht geplant. Das sei äußerst ärgerlich, sagte Heidi Deuschle, die Vorsitzende der Landefrauenvertretung des BBW im Gespräch mit Ministerialdirigentin Dr. Simone Höckele-Häfner, Leiterin der Abteilung Gesellschaft im Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg.
Heidi Deuschle machte keinen Hehl daraus, dass sie das Hinauszögern der Novellierung bedaure. Schließlich belege die Evaluation des ChancenG, dass handeln nottue.
Statt mit einer Novelle beschäftigt man sich im Sozialministerium gegenwärtig mit den so genannten FAQ, sprich, den häufig gestellten Fragen zu den Stärken und Schwächen des Chancengleichheitsgesetzes. Die erste Phase des Erfassens und Sondierens sei nahezu abgeschlossen, berichtete Dr. Höckele-Häfner. Man werde schon bald das Ergebnis bekannt geben, sagte sie, sprach zugleich aber auch von einem laufenden Prozess, im Klartext, dass das Erfassen und Sondieren der FAQ ständig aktualisiert werde.
Die BBW-Landesfrauenvertreterin hat in diesem Zusammenhang nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es wichtig ist die Entlastung der Beauftragten für Chancengleichheit (BfC) zu regeln. Deshalb sollte in den FAQ eine ausdrückliche Empfehlung für die Dienststellenleitungen enthalten sein, dass die BfC, wie es ja auch das ChancenG vorsieht, für die Erfüllung ihrer Aufgabe entsprechend entlastet wird.
Gegenstand der Unterredung, die am 8. Februar 2023 im Sozialministerium stattfand, war auch die Ausgestaltung der Dienstvereinbarung zum Schutz vor sexueller Belästigung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Sozialministeriums. Das Papier liege unterschriftsreif bei Sozialminister Lucha, berichtete Dr. Höckele-Häfner. Sie bezeichnete die Dienstvereinbarung als „sehr gelungen“. Sie beinhalte konkrete Handlungsanweisungen und vor allem auch für die nachgeordneten Dienstbereiche einen rechtlichen Rahmen.
Dienstvereinbarungen zum Schutz vor sexueller Belästigung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Landesbehörden gehören zu den zentralen Forderungen der BBW-Landesfrauenvertretung. Aus gutem Grund, sagt Heidi Deuschle und erläutert: „Wenn der Dienstherr, ob in den Ministerien oder dem nachgeordneten Bereich, vorgibt, wie mit sexueller Belästigung umzugehen ist, kann kein Vorgesetzter mehr wegschauen bzw. den Sachverhalt bagatellisieren, ohne sich eines Dienstvergehens schuldig zu machen.“