Landestarifkommission tagte in Leinfelden-Echterdingen
Im Blick den Tarifabschluss und die Forderung für 2025
- Foto: BBW Landestariftagung des BBW
Die Landestarifkommission (LTK) des BBW kam am 10. Juni 2024 zu ihrer alljährlichen Tariftagung in Leinfelden-Echterdingen zusammen. Der Vorsitzende der Landestarifkommission und stellvertretende BBW-Vorsitzende Jörg Feuerbacher berichtete im Verlauf der Sitzung über wichtige vollzogene und beabsichtigte Änderungen im Bereich Kranken- und Pflegeversicherung, über politisch strittige Regelungen im Rentenbereich und über die Debatte hinsichtlich der Höhe des Mindestlohns.
Nach einem Rückblick auf die Sozialwahlen 2023 referierte er zur aktuellen Rentensituation und zu den zu erwartenden Entwicklungen in diesem Bereich. Bei seinen Ausführungen zur letzten Einkommensrunde TV-L hob er die für den positiven Ausgang mit entscheidende gelungene Aktivierung vieler Mitglieder hervor. Er dankte nachdrücklich allen für die Unterstützung bei der mit 6.000 Teilnehmenden machtvollen BBW-Großdemo am 30. November 2023 in Stuttgart sowie bei zahlreichen weiteren Aktionen.
Die Tarifabschlüsse der vergangenen Monate betreffend, hob Jörg Feuerbacher Vereinbarungen zur Arbeitszeit bei GdL und Marburger Bund und Öffnungsklauseln für Zulagen im Falle besonderen Personalbedarfs im TV-H (Tarifvertrag öffentlicher Dienst Hessen) hervor. Diverse Aspekte zur Arbeitszeit, insbesondere der Verminderung der Wochenarbeitszeit als auch zur möglichen Einrichtung von Arbeitszeitkorridoren wurden ausführlich diskutiert.
Im Rahmen einer Aussprache zu den Forderungen im Hinblick auf die kommende Tarifrunde bei Bund und Kommunen (TVöD) Anfang 2025 wurden auch landesspezifische Besonderheiten in Baden-Württemberg wie z.B. im Bereich der Feuerwehr thematisiert. Der Austausch über mögliche TVöD-Forderungen wird am 24. September 2024 in Mannheim fortgesetzt.
BBW-Landesvorsitzender Kai Rosenberger informierte aktuell aus dem Beamtenbereich, u. a. zur Übertragung des Tarifabschlusses. Im Hinblick auf den Anspruch auf verfassungsgemäße Alimentation und das vorgeschriebene Abstandsgebot stellte er infrage, ob das vom Land im Zusammenhang mit der Besoldungstabelle fiktive Anrechnen eines Partnereinkommens rechtens sei.
Als zentrales Problem, das sich in der Zukunft noch verschärfen werde, stellte er den Fachkräfte- und Nachwuchsmangel heraus: Schon heute könnte der Bedarf nicht gedeckt werden, selbst wenn alle Ausbildungsplätze besetzt würden – was nicht der Fall sei. Bestimmte Bereiche brauchten weiterhin gut ausgebildete Arbeitskräfte. Ohne sie gehe es trotz Digitalisierung auch in Zukunft nicht.
Das Gremium war sich einig: Im Kampf um Arbeitskräfte ist es wichtig, dass TVöD und TV-L attraktiv sind. Hierfür wird sich die Landestarifkommission weiter einsetzen!