Widersprüche gegen die Besoldung - BBW appelliert an die Landesregierung
Finanzministerium stoppen und an bewährter Praxis festhalten
Der BBW – Beamtenbund Tarifunion fordert die Landesregierung auf, die Anordnung des Finanzministeriums zu stoppen, wonach ab sofort über Widersprüche gegen die Besoldung – anders wie bisher – umgehend entschieden werden soll. „Wir haben keinerlei Verständnis für den beabsichtigten neuen Weg, der zulasten der Beschäftigten geht und statt Bürokratieabbau unnötigen Bürokratieaufwuchs verursacht“, erklärte BBW-Chef Kai Rosenberger heute (23.05.2025) in Stuttgart.
Sollte das Finanzministerium nämlich nicht einlenken, bleibt Beamtinnen und Beamten nichts anderes mehr übrig als ihren Dienstherrn, sprich den eigenen Arbeitgeber zu verklagen, um ihr Anrecht auf eine verfassungskonforme Besoldung bis zu einer höchstrichterlichen Rechtsprechung zu sichern. „Eine solche Entwicklung kann niemand wollen“, sagt Rosenberger. Ähnlich sieht man das auch in der CDU-Landtagsfraktion. Ein entsprechendes Schreiben an das Finanzministerium liegt dem BBW vor.
Seit sechs Jahren war es gängige Praxis Widersprüche, die die Verfassungsmäßigkeit der Besoldung infrage stellten, nicht umgehend zu bescheiden, sondern ruhend zu stellen. „Aus guten Grund“, sagt Rosenberger. Damit habe man eine praxisgerechte Möglichkeit genutzt, um unzählige Verwaltungsklagen samt Bürokratieaufwand zu vermeiden.
Was viele Jahre richtig war, soll plötzlich falsch sein, fragt man sich beim BBW. Näherliegend sei die Vermutung, dass man Unsummen an Nachzahlungen vermeiden will, sollte die Einführung eines anrechenbaren Partnereinkommens durch das Besoldungs- und Versorgungsanpassungsänderungsgesetz (BVAnp-ÄG 2024/2025) einer verfassungsrechtlichen Beurteilung doch nicht standhalten. Fragen über Fragen, räumt der BBW-Vorsitzende ein. Sicher hingegen sei, dass mit dem geplanten neuen Umgang mit Widersprüchen den Landesbediensteten die Möglichkeit genommen werde, eine Überprüfung ihrer Besoldung durchzusetzen, ohne das Risiko bei unklaren Ergebnissen für langwierige Gerichtsverfahren die Kosten zu tragen.
Besonders hart würde das Vorhaben des Finanzministeriums Beamtinnen und Beamte der unteren Besoldungsgruppen treffen. Denn in erster Linie könnten es ihre Bezüge sein, die sich aufgrund der Einführung des Partnereinkommens durch das BVAnp-ÄG 2024/2025 als verfassungswidrig herausstellen könnten. Deshalb sei es insbesondere dann für diesen Personenkreis wichtig zu klagen. Da sich aber viele aufgrund der Verfahrenskosten solche Klagen nicht leisten können oder aber sich nicht trauen, ihren eigenen Dienstherrn zu verklagen, werden sie darauf verzichten und damit auch auf mögliche Anrechte, ist BBW-Chef Rosenberger überzeugt. Das sei kein wertschätzender Umgang mit den Beamtinnen und Beamten und führe zu Vertrauensverlust gegenüber dem Dienstherrn. Kai Rosenberger: „Das entspricht eher dem Gegenteil der Fürsorgepflicht.“
Ein solcher Umgang mit dem Personal spreche nicht für das Land als Dienstherr und Arbeitgeber. Darauf sollte man in Zeiten von Personalmangel achten, bevor man personalfeindliche Neuerungen einführt, die obendrein noch für zusätzlichen Verwaltungsaufwand im Land sowie bei den Gerichten sorgen, mahnt Rosenberger.
Dem Finanzministerium wirft der BBW zudem unzureichende Informationspolitik vor. Vertrauend auf die bislang übliche Praxis und weil sie nicht umfassend und rechtzeitig durch das Ministerium informiert wurden, hätte nämlich zum Jahresende 2024 nur ein Bruchteil der Landesbediensteten Widerspruch gegen ihre Besoldung eingelegt. Die Information, dass man künftig Widersprüche nicht mehr ruhend stellen wolle, sei dann im Januar 2025 gekommen und damit für eine haushaltsnahe Geltendmachung von Ansprüchen im Jahr 2024 zu spät.
Vor diesem Hintergrund fordert der BBW das Finanzministerium dringend auf, der Bedeutung einer verfassungskonformen Besoldung Rechnung zu tragen und den Betroffenen eine echte Chance auf eine Angemessenheitsbeurteilung ohne unnötiges Risiko zu garantieren. In diesen Zeiten, in denen dringender Handlungsbedarf besteht, um die Attraktivität des öffentlichen Dienstes zu sichern und die Justiz im Land personell zu stärken, sei der geplante neue Umgang mit Widersprüchen ein Schritt in die falsche Richtung. BBW-Chef Rosenberger: „Wir fordern daher die Rücknahme der beabsichtigten Neuregelung und eine respektvolle, wertschätzende Behandlung unserer Landesbediensteten, die ihren Beitrag für ein funktionierendes Rechtsstaatssystem leisten.“
Mitglieder des BBW erhalten bei ihrem unmittelbaren Mitgliedsverband weitere Informationen sowie den BBW-Musterwiderspruch gegen Ablehnungsbescheide des LBV.