Einkommensrunde 2018 Bund und Kommunen
dbb ruft zu Warnstreik und Demonstration in Freiburg auf
Um seinen Forderungen in den aktuellen Tarifverhandlungen Nachdruck zu verleihen, ruft der dbb alle Beschäftigten im Kommunal- und Bundesdienst in Freiburg und Region zu einem ganztägigen Warnstreik am 22. März 2018 auf.
„Die Arbeitgeber behaupten, unsere berechtigten Forderungen seien nicht erfüllbar“, betont Volker Geyer, Fachvorstand Tarifpolitik des dbb. „Das lassen wir uns nicht bieten!“ Geyer wird nach dem Demonstrationszug durch die Stadt vor der Alten Synagoge sprechen.
Treffpunkt ist um 10 Uhr in Freiburg auf dem Platz der Alten Synagoge, die Demonstration ist für 11 Uhr angesetzt. Nach dem Zug findet eine Kundgebung statt.
Die Forderungen
- Lineare Entgelterhöhung von 6 %, mindestens jedoch 200 Euro
- Laufzeit: 12 Monate
- Azubis: 100 Euro Entgelterhöhung, verbindliche Zusage zur Übernahme, Tarifierung von Ausbildungsentgelt für betrieblich-schulische Ausbildungen
- 20 % Nachtarbeitszuschlag auch im Besonderen Teil Krankenhäuser
- Zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des linearen Abschlusses auf die Bundesbeamten
- Angleichung der Jahressonderzahlung Ost an West (VKA)
- Erhöhung des Wechselschicht- und Schichturlaubs
- 20 % Zuschlag für Samstagsarbeit auch in Krankenhäusern
- Einrechnung der Pausen in die Arbeitszeit bei Wechselschicht (BT-K und BT-B)
- Zusage, auf regionaler Ebene über ein kostenloses landesweites Nahverkehrsticket zu verhandeln
- Erhöhung des Urlaubs für Auszubildende um einen Tag
- Verbesserung der Regelungen zur Kostenübernahme des Ausbildenden beim Besuch auswärtiger Berufsschulen
- Verhandlungszusage über erweiterte Regelungen für Leistungsgeminderte
- Fortschreibung der Regelungen zur Altersteilzeit
Hintergrund
Vom Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen (TVöD) sind insgesamt etwa 2,6 Millionen Beschäftigte betroffen: 2,3 Millionen Arbeitnehmer des Bundes und der Kommunen, für die der TVöD direkte Auswirkungen hat, sowie 344.000 Bundesbeamte und Anwärter, auf die der Tarifabschluss übertragen werden soll. Die wirkungsgleiche Übertragung betrifft hier nur die Bundesbeamten, da die Kommunalbeamten nach den jeweiligen Landesgesetzen besoldet werden. Die nächste Verhandlungsrunde zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern ist am 15./16. April 2018 in Potsdam.
Mehr Infos gibt es online unter www.dbb.de/einkommensrunde