08. Januar 2020

Vorsitzende der Landesfrauenvertretung trifft frauenpolitische Sprecherin der CDU

Das Thema: Verzögerte Evaluation des Chancengleichheitsgesetzes

  • Foto: BBW
    Gespräch der BBW-Frauenvertreterin, Heidi Deuschle, mit der frauenpolitischen Sprecherin der CDU, Claudia Martin.

Die Evaluation des baden-württembergischen Chancengleichheitsgesetzes (ChancenG) lässt auf sich warten. Das ärgert Heidi Deuschle, die Vorsitzende der BBW-Landesfrauenvertretung. Sie engagiert sich dafür, das Verfahren voranzutreiben. In der frauenpolitischen Sprecherin der CDU, der CDU-Abgeordneten Claudia Martin, hat sie jetzt eine Verbündete gefunden. Bei ihrem Zusammentreffen im Dezember vergangenen Jahres sicherte die CDU-Abgeordnete der BBW-Landesfrauenvertreterin ihre Unterstützung zu.

Das Chancengleichheitsgesetz Baden-Württemberg ist am 23. Februar 2016 in Kraft getreten. Mit der Evaluation des ChancenG sollte nach § 33 ChancenG und laut Koalitionsvereinbarung in 2019, also drei Jahre nach Inkrafttreten, begonnen werden. Das Sozialministerium, das für das ChancenG federführende Ministerium, wollte ein Institut mit der Durchführung der Evaluation des ChancenG beauftragen.

Doch nachdem sich im März 2019 der Sozialausschuss mit dem Thema Evaluierung des ChancenG befasst hatte, tat sich nichts mehr, obwohl das Sozialministerium einen breit angelegten Beteiligungsprozess der verschiedenen Verbände und Bereiche versprochen hatte. Stattdessen verlautet, dass der Abschlussbericht, der der Evaluation des ChancenG zugrunde liegen soll, erst im 1. Quartal 2021 vorliegen werde.

Die CDU-Abgeordnete Martin hat diesen Sachverhalt gegenüber Heidi Deuschle bedauernd bestätigt und ihr zugesagt, dass sie sich für eine Beschleunigung des Verfahrens einsetzen werde.

Eine Beschleunigung des Verfahrens ist nach Einschätzung Deuschles dringend geboten. Schließlich stehe im Frühjahr 2021 die Wahl einer neuen Landesregierung an und damit sei zu befürchten, dass auch die Evaluation des Chancengleichheitsgesetzes, wie im Frühjahr 2016 das ChancenG auch, am Ende einer Legislaturperiode durch das Gesetzgebungsverfahren gejagt werde und dringend notwendigen Änderungen für die praktische Umsetzung ein weiteres Mal auf der Strecke bleiben.

Ein weiteres, nicht minder wichtiges Thema des Gesprächs war die Mütterrente. Die Gesprächspartnerinnen vereinbarten Kontakt zu halten, um sich über Entwicklungen und mögliche Fortschritte beide Themenbereiche betreffend auszutauschen.