11. Oktober 2023

Gedankenaustausch mit Staatssekretärin Dr. Ute Leidig MdL

Das Thema: Der Unmut rund um das ChancenG

  • Foto: V. Hahn
    Trafen sich zu einem informellen Gespräch im Sozialministerium: Erika Maria Schmitt, Leiterin des Referates 25 Gleichstellung im Sozialministerium; Tamara Orban, LAG-Gleichstellung kommunal; Heidi Deuschle, Vorsitzende der BBW-Landesfrauenvertretung; Staatssekretärin Dr. Ute Leidig MdL; Verena Hahn, 2. Vorsitzende des Landesfrauenrats BW; Judith Raupp, LAG-Gleichstellung kommunal

Die Unzufriedenheit mit dem Chancengleichheitsgesetz (ChancenG) und dem Ergebnis der um Jahre verspäteten Evaluation hält nach wie vor an. Die Forderung nach einer Novelle des Gesetzes wird zunehmend lauter. Eine Novellierung des ChancenG wird es so schnell aber nicht geben, obwohl das im Koalitionsvertrag der grün-schwarzen Landesregierung vorgesehen war.

Das bestätigte Staatssekretärin Dr. Ute Leidig MdL am 4. Oktober 2023 im Gespräch mit Heidi Deuschle, die zu diesem Zeitpunkt noch amtierende Vorsitzende der BBW-Landesfrauenvertretung war, ihrer Kollegin Verena Hahn, zweite Vorsitzende des Landesfrauenrat BW und Vertreterinnen der Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten (LAG-Gleichstellung kommunal). Die Unterredung fand im Sozialministerium statt und war auf Initiative des Landesfrauenrats BW zustande gekommen.

Die aktuelle Fassung des ChancenG ist am 27. Februar 2016 in Kraft getreten und löste das Chancengleichheitsgesetz aus dem Jahr 2005 ab. Mit dem neuen „Gesetz zur Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst in Baden-Württemberg“ sollte das berufliche Vorankommen von Frauen in der Verwaltung gezielt gefördert und die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf verbessert werden. Diesem Anspruch wird das ChancenG aus Sicht der Frauenvertreterinnen nur unzulänglich gerecht. Deshalb fordern sie eine Novellierung der Novelle aus dem Jahr 2016.

Das ChancenG aus dem Jahr 2016 hätte bereits 2019, also drei Jahre nach Inkrafttreten evaluiert werden müssen. Das geschah aber erst in der neuen Legislaturperiode. Im Jahr 2021 wurde dann schließlich die Universität Heidelberg mit der Evaluation des Gesetzes beauftrag.

Der Evaluationsbericht der Uni Heidelberg hat inhaltlich viele Punkte aufgegriffen, die die Vertreterinnen der Verbände damals moniert hatten. Darauf verwiesen die Frauenvertreterinnen im Gespräch mit Staatssekretärin Dr. Leidig, forderten die Umsetzung aller 16 Handlungsempfehlungen der Evaluation und beanstandeten, dass sich seit der Veröffentlichung des Evaluationsberichtes vor eineinhalb Jahren nur sehr wenig getan habe.

Staatssekretärin Dr. Leidig und Erika Schmitt, Leiterin der Abteilung 25 Gleichstellung, erwiderten daraufhin, dass das Sozialministerium, während der drei Jahre der Coronapandemie die Mitarbeiter der Abteilung „Gleichstellung“ in den Impfstab oder zur Unterstützung der Gesundheitsämter habe abgeben müssen. Dennoch hätte man, trotz nach wie vor reduziertem Personalkörper, seit Beginn der Legislaturperiode einiges auf die Beine gestellt, wie beispielsweise die FAQs, d.h. eine Zusammenstellung von oft gestellten Fragen und den dazugehörigen Antworten zu einem Thema.

Die Frauenvertreterinnen räumten ein, dass die FAQs fertiggestellt sind, kritisierten aber zugleich, dass sich diese Fragen und Antworten Kataloge noch immer in der Abstimmung mit den anderen Ministerien befänden. Auch die Handlungsempfehlung könnten noch nicht bekanntgegeben werden.

Eine Entlastung der Beauftragten für Chancengleichheit (BfC), deren Stellung innerhalb der Dienststelle und Fortbildungskonzepte, das sind die wesentlichen Änderungen im ChancenG, die die Frauenvertreterinnen fordern, inklusive der Gleichstellungsstrategie, die im Koalitionsvertrag Baden-Württemberg angekündigt worden ist.