26. Oktober 2020

Tarifeinigung mit Bund und Kommunen

Corona-Kompromiss im öffentlichen Dienst

Unter den schwierigen Umständen der Corona-Pandemie bezeichnet der BBW-Vorsitzende, Kai Rosenberger, die Tarifeinigung als einen tragfähigen Kompromiss. Wichtig sei auch, dass – im Hinblick auf die Inflationsrate – ein Gehaltszuwachs erzielt werden konnte und dass die von der Arbeitgeberseite geforderte dreijährige Laufzeit verhindert wurde.

„Die Arbeitgeber haben den Handlungsbedarf im Krankenhaus- und Pflegebereich anerkannt und vor allem durch die Einführung der Pflegezulage, die Erhöhung von Intensiv- und Wechselschichtzulagen sowie des Samstagszuschlags endlich wichtige erste Schritte hin zu einer wertschätzenden und auf dem Arbeitsmarkt konkurrenzfähigen Bezahlung gemacht“, so der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach.

Bei anderen Leistungsträgern des öffentlichen Dienstes, etwa in Ordnungsämtern, Jobcentern oder der allgemeinen Verwaltung war diesmal nicht mehr durchzusetzen, erklärte der dbb Chef. „Darum war besonders wichtig, die von den Arbeitgebern geforderte dreijährige Laufzeit zu verhindern. Mittelfristig müssen wir für den ganzen öffentlichen Dienst die Konkurrenzfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt und die Mitarbeitermotivation verbessern. Diese beiden Themen werden in der nächsten Runde Anfang 2023 - wenn die Corona-Krise hoffentlich längst Geschichte ist - eine zentrale Rolle spielen.“

Auf zwei aus Gewerkschaftssicht wichtige Erfolge dieses Abschlusses wies Volker Geyer, dbb Fachvorstand Tarifpolitik, vor der dbb Bundestarifkommission hin: „Wir haben die schrittweise Arbeitszeitangleichung Ost an West ab 2022 durchsetzen können und beim Thema ‚Arbeitsvorgang‘ Verschlechterungen bei der Eingruppierung verhindert. Das sind zwei wesentliche strukturelle Erfolge für uns.“

„Wir gehen davon aus,“ so dbb Chef Silberbach abschließend, „dass dieser Tarifabschluss wie in den vorhergehenden Runden zeitgleich und systemgerecht auf die Beamtinnen und Beamten, Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Bundes übertragen wird.“

 

Die wesentlichen Bestandteile der Tarifeinigung

  • Lineare Erhöhung ab 1.4.2021 um 1,4% (mind. 50€, Azubis 25€) und ab 1.4.2022 um 1,8% (Azubis 25€), Laufzeit 28 Monate
  • Erhöhung der Jahressonderzahlung um 5% (für E1-8)
  • Eine einmalige Corona-Sonderzahlung (E1-8 600€, E9-12 400€, E13-15 300€, Azubis VKA 225€, Azubis Bund 200€)
  • Eine monatliche Pflegezulage für alle Beschäftigten der P-Tabelle (1.3.2021 70€, 1.3.2022 nochmal 50€, insgesamt 120€)
  • Absenkung der Arbeitszeit Ost auf das West-Niveau in zwei Schritten von 40 Stunden auf 39,5 (Januar 2022) und 39 Stunden (Januar 2023)

 

Mehr zum Thema

Das Einigungspapier (PDF)

Flugblatt Nr. 24 / Der Corona-Kompromiss: Das Machbare erreicht! (PDF)

Flugblatt Nr. 25 / Gesundheitsbereich spürbar aufgewertet (PDF)

Vorläufige Entgelttabelle TVöD Bund (PDF)

Vorläufige Entgelttabelle TVöD VKA (PDF)

Vorläufige Entgelttabelle TVöD VKA Pflege (PDF)

Vorläufige Entgelttabelle TVAöD Pflege (PDF)

Vorläufige Entgelttabelle TVöD VKA SuE (PDF)

Vorläufige Entgelttabelle TV-V (PDF)

Tarifvertrag über eine einmalige Corona-Sonderzahlung (PDF)