Corona-Hilfe: Hinzuverdienstgrenze für 2020 deutlich erhöht
Im Zuge der Corona-Hilfe hat die Bundesregierung für Rentnerinnen und Rentner, die vorzeitig in den Ruhestand getreten sind, die Hinzuverdienstgrenze für 2020 deutlich erhöht.
Der Grund: Durch die Corona-Krise besteht derzeit ein besonders hoher Bedarf an medizinischem Personal. Aber auch in anderen systemrelevanten Bereichen kann es zu Personalengpässen aufgrund von Erkrankungen oder Quarantäneanordnungen kommen. Um die Entscheidung zur Weiterarbeit oder Wiederaufnahme einer Beschäftigung nach Renteneintritt zu erleichtern, hat die Bundesregierung die im jeweiligen Kalenderjahr geltende Hinzuverdienstgrenze für das Jahr 2020 von 6.300 Euro auf 44.590 Euro angehoben. Jahreseinkünfte bis zu dieser Höhe führen somit nicht zu einer Kürzung einer vorgezogenen Altersrente. Ab dem Jahr 2021 gilt dann wieder die bisherige Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro pro Kalenderjahr.
Die Neuregelung ist Teil des Sozialschutz-Pakets der Bundesregierung vom 27. März 2020 und gilt rückwirkend zum 1. Januar 2020.
Die Anhebung der Hinzuverdienstgrenzen gilt für Neu- und Bestandsrentnerinnen und -rentner. Keine Änderungen gibt es hingegen bei den Hinzuverdienstregelungen für Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und bei der Anrechnung von Einkommen auf Hinterbliebenenrenten.