BBW zur „Bürgerbefragung Öffentlicher Dienst 2016“:
Beamten-Berufe genießen hohes Ansehen – Angstmache vor explodierenden Pensionsausgaben verurteilt
Beamten-Berufe genießen hohes Ansehen. Sie besetzen nach der neuesten Umfrage des Meinungsforschungs-Instituts forsa gemeinsam mit Medizinern und Pflegern die Plätze im Spitzenbereich. Beim BBW – Beamtenbund Tarifunion hat man die zunehmende Wertschätzung des öffentlichen Dienstes und seiner Beschäftigten erfreut zur Kenntnis genommen.
Dagegen verurteilte BBW-Chef Volker Stich die Angstmache des Freiburger Finanzwissenschaftlers Bernd Raffelhüschen, der in der ARD die Beamtenpensionen als explodierende Zeitbombe bezeichnet hatte. Stich bezeichnete die Darstellung als Schimäre. Ein Blick in den Versorgungsbericht des Landes Baden-Württemberg belege, dass der Kraftakt zur Bewältigung steigender Pensionsausgaben bereits hinter uns liegt.
Deutschlands Bürgerinnen und Bürger wollen einen starken, korrekten Staat mit Beamtinnen und Beamten und sie sind zu fast zwei Dritteln davon überzeugt, dass die Ausgaben für den öffentlichen Dienst angemessen sind. Das ist ein weiteres Ergebnis der „Bürgerbefragung Öffentlichen Dienst“, die forsa zum zehnten Mal für den dbb beamtenbund und tarifunion durchgeführt hat. Während 2007 auf die Frage, ob der öffentliche Dienst die Steuerzahler zu viel Geld koste, noch 58 Prozent der Befragten mit „ja“ antworteten, waren es 2016 nur noch 31 Prozent. „Hier hat ein Umdenken stattgefunden“, kommentiert der BBW-Vorsitzende das Umfrageergebnis.
Generell ist das Ansehen der Berufsgruppen mit Beamten gestiegen. Im Ranking nehmen Feuerwehr, Erzieher, Polizei und Richter Spitzenplätze mit über 75 Prozent ein, dicht gefolgt von Hochschullehrern und Lehrern. Während die Beamten-Berufe mit Ausnahme der Steuerbeamten durchweg positiv bewertet wurden, bekamen die „Beamten“, die es als Berufsgruppe genau genommen gar nicht gibt, mit 34 Prozent deutlich schlechtere Noten. Die Steuer-beamten liegen mit nur 29 Prozent noch darunter. BBW-Chef Stich ist überzeugt: „Hier wirken noch klischeehafte Vorurteile und die Tatsache, dass Steuerbeamte den Bürgern Geld entziehen.“
Die stetig wiederkehrenden Äußerungen des Freiburger Finanzwissenschaftlers Raffelhüschen über angeblich explodierende Pensionsausgaben ärgern BBW-Chef Stich schon lange. Dass Raffelhüschen jetzt im Zusammenhang mit der „Bürgerbefragung Öffentlicher Dienst 2016“ einzig und allein für seine These in der ARD ein Forum geboten wurde, ärgert ihn noch mehr. Denn Stich ist überzeugt, dass Raffelhüschen falsch liegt. Und er belegt seine Überzeugung mit Zahlen aus dem baden-württembergischen Versorgungsbericht 2015 und der mittelfristigen Finanzplanung des Landes und kommt zu dem Schluss, dass die Spitze der steigenden Pensionsausgaben bereits sang- und klanglos bewältig wurde.
Zum Beleg macht der BBW-Vorsitzende folgende Rechnung auf: Laut Versorgungsbericht stiegen die Versorgungsleistungen für Pensionäre und Hinterbliebene von 1,7 Milliarden im Jahr 1995 auf 4,2 Milliarden im Jahr 2015. Das entspricht einer Steigerung in zehn Jahren von 150 Prozent. Unter Einbeziehung der Beihilfe (1995: 180 Mio; 2015: 630 Mio) stiegen die Leistungen insgesamt von 1,78 Milliarden auf 4,83 Milliarden und damit sogar um 170 Prozent. Sprich: Sie haben sich nahezu verdreifacht. Im gleichen Zeitraum wuchs der Haushalt aber lediglich von 26 Milliarden (1995) auf 42 Milliarden (2015). Das entspricht einer Steigerung von lediglich 62 Prozent.
Im mittelfristiger Finanzplan 2014 bis 2018 ist bei der Entwicklung der Versorgungsempfänger bis 2030 eine deutliche Abflachung wahrnehmbar. Hatte das Land im Jahr 1995 noch 62.000 Pensionäre zu versorgen, so hat sich mit 122.000 die Anzahl der Versorgungsempfänger bis 2015 nahezu verdoppelt. Bis zum Jahr 2030 wird die Anzahl der Pensionäre zwar weiter steigen, aber nur noch auf 158.000 und bis 2035 um weitere 2.000 auf 160.000, was nur noch einer Zunahme von 30 Prozent entspricht.
Fazit: Die Verdopplung der Versorgungsempfänger bewirkte eine Steigerung der Ausgaben um 160 Prozent. Mit einer Zunahme der Versorgungsempfänger um 30 Prozent ergibt sich daraus eine maximale Ausgabensteigerung von 50 Prozent. Setzt man das nun ins Verhältnis zur Haushaltsentwicklung 1995 bis 2015, die eine Steigerung von 62 Prozent aufweist, werden die Versorgungsleistungen in den kommenden 20 Jahren voraussichtlich geringer steigen als das Haushaltsvolumen.