Gemeinsame Erklärung samt Maßnahmenpaket für besseren Schutz von Beschäftigten im öffentlichen Dienst vor Gewalt
BBW: Wir brauchen verlässliche Datenbasis für wirkungsvollen Schutz der Beschäftigten
- Foto: BBW Wir nehmen Gewalt gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes nicht hin!
Gewalt gegen Beschäftigte im öffentlichen Dienst nehmen wir nicht hin – mit dieser Zusage haben sich der BBW gemeinsam mit dem baden-württembergischen Innenministerium, den kommunalen Spitzenverbänden und dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) in einer gemeinsamen Erklärung für einen besseren Schutz von Beschäftigten im öffentlichen Dienst vor Gewalt bekannt. Zugleich haben die Unterzeichner der Erklärung ein Maßnahmenpaket vereinbart, um die Bekämpfung der Gewalt zu intensivieren.
„Die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten haben für uns sehr hohe Priorität. Deshalb handeln wir gemeinsam und entschlossen“, erklärte Innenminister Thomas Strobl. Mit der Unterzeichnung der gemeinsamen Erklärung setze man ein starkes Zeichen – passend zum Internationalen Tag des Öffentlichen Dienstes am 23. Juni.
BBW-Vize Joachim Lautensack gab sich im Hinblick auf das vereinbarte Maßnahmenpaket vorsichtig zuversichtlich: „Mit einem umfassenden Lagebild müssen wir endlich eine verlässliche Datenbasis für einen notwendigen und wirkungsvollen Schutz unserer Beschäftigten schaffen. Die darauf aufbauenden Maßnahmen müssen geeignet sein, den unerträglichen Negativtrend der letzten Jahre rasch zu brechen und umzukehren.“
Die Landesverwaltung, die kommunalen Landesverbände und die Gewerkschaften werden jetzt gemeinsam ihre Bemühungen zur Bekämpfung der Gewalt intensivieren. Eine interministerielle Arbeitsgruppe zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Beschäftigte im öffentlichen Dienst soll jetzt unter anderem eine Landeskonzeption entwickeln und die Kompetenzen von Land, Kommunen und Gewerkschaften bündeln.
Gemeinsam wollen Innenministerium, Städtetag, Gemeindetag, Landkreistag, BBW und DGB:
- eine für alle Beteiligten einheitliche Definition von Gewalt gegen Beschäftigte erarbeiten, die in allen Teilen des öffentlichen Dienstes in Baden-Württemberg Geltung finden soll,
- ein aussagekräftiges Lagebild erstellen, um Übergriffe sichtbar zu machen sowie Entwicklungen und Tendenzen verlässlich feststellen zu können,
- die Gesamtgesellschaft für das Problem sensibilisieren,
- bestehende wirkungsvolle Maßnahmen in den Bereichen Prävention, Intervention und Nachsorge zusammenführen und um neue Maßnahmen ergänzen sowie
- darauf aufbauend eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Gewalt gegen Beschäftigte im öffentlichen Dienst in Form einer Landeskonzeption entwickeln.
Handeln tut not. Das steht außer Frage. Denn die Polizeiliche Kriminalstatistik weist in den letzten fünf Jahren einen stetigen Anstieg bei der Anzahl der durch Gewalthandlungen geschädigten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten aus. Im vergangenen Jahr 2021 wurde mit 11.919 als Opfer erfassten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten ein neuer Höchstwert festgestellt. Gleiches gilt für die Anzahl der Opfer von Gewalt unter den sonstigen Beschäftigten im öffentlichen Dienst, welche im Jahr 2021 auf 1.041 angestiegen ist. Hierzu zählen beispielsweise Lehrerinnen und Lehrer, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Jobcentern, Bürgerämtern oder Führerscheinstellen sowie kommunale Mandatsträger. Überdies wurden auch 263 Angehörige der Feuerwehr und des Rettungsdienstes geschädigt.
Gemeinsame Erklärung für einen besseren Schutz von Beschäftigten im öffentlichen Dienst vor Gewalt