23. November 2015

Absenkung der Eingangsbesoldung

BBW leitet Klage gegen das Land ein

Seit dem Wochenende ist es öffentlich: Der BBW – Beamtenbund Tarifunion verklagt das Land. Anlass ist die abgesenkte Eingangsbesoldung für junge Beamtinnen und Beamte. Noch in diesem Jahr soll Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht werden. Das war der Samstagsausgabe der „Stuttgarter Nachrichten“ vom 21.11.2015 zu entnehmen.

Der Landesdienst der Deutschen Presseagentur dpa/lsw griff die Nachricht sofort auf und sorgte damit dafür, dass die „Südwest Presse“ und auch die „Welt“ einen entsprechenden Bericht noch am gleichen Tage über ihre Online-Ausgaben verbreiteten.

In den „Stuttgarter Nachrichten“ war die Nachricht von der bevorstehenden Klage des Beamtenbundes gegen das Land der Aufmacher (PDF) auf der Seite 1. „Es ist ein bisher nie da gewesener Vorgang: Der Beamtenbund im Südwesten geht mit Rückendeckung des Bundesverbands juristisch gegen die Landesregierung vor und verklagt Grün-Rot wegen der Entscheidung, jungen Beamten drei Jahre lang die Eingangsbesoldung um bis zu acht Prozent zu kürzen“, schreibt Frank Krause, der Verfasser des Artikels. Er zitiert BBW-Chef Stich mit den Worten: „Wir ziehen das jetzt durch, notfalls bis zu einer Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht.“

Wie BBW-Chef Stich gegenüber den „Stuttgarter Nachrichten“ bestätigte, hat die dbb-Bundesleitung bei einer Sitzung Mitte November grünes Licht für die Klage gegeben. Sie sicherte dem Landesverband entsprechenden Rechtsschutz zu. Wer die Klage beim Verwaltungsgericht einreicht, ist derzeit noch nicht sicher. Laut BBW-Chef Stich werden dies Kolleginnen oder Kollegen aus der technischen Fachverwaltung, dem Gesundheitsbereich oder aus den Schulen übernehmen.

Bereits die schwarz-gelbe Vorgängerregierung hatte die Eingangsbesoldung für junge Beamte im höheren Dienst (ab A 12) für drei Jahre um vier Prozent abgesenkt. Grün-Rot weitete im Jahr 2013 die vierprozentige Absenkung der Eingangsbesoldung auf den gehobenen Dienst (A 9, A 10) aus und kürzte für Berufseinsteiger in höheren Besoldungsgruppen die Besoldung um weitere vier Prozent. Im Klartext: Berufsanfänger mit abgeschlossenem Hochschulstudium, die die Beamtenlaufbahn einschlagen, müssen seit 2013 sich drei Jahre lang mit acht Prozent weniger Gehalt zufriedengeben.

Die erweiterte Absenkung der Eingangsbesoldung ist Bestandteil der fünf Sparpakete, die die grün-rote Landesregierung Beamten und Versorgungsempfängern seit Regierungsübernahme im Jahr 2011 verordnet hat. Der BBW hat den einseitigen Sparkurs zulasten des Beamtenbereiches von Anfang an scharf kritisiert. Als gravierendsten Fehler bezeichnet BBW-Chef Stich jedoch die erweiterte Absenkung der Eingangsbesoldung, durch die das Land jährlich rund 130 Millionen Euro einspart. Stich ist aber nicht nur überzeugt, dass Grün-Rot hier an der falschen Stelle spart, weil mit niedrigen Eingangsgehältern der Wettbewerb mit der Privatwirtschaft um den dringend benötigten qualifizierten Nachwuchs nicht zu gewinnen ist. Spätestens seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Richterbesoldung vom Mai dieses Jahres ist er sich zudem sicher, dass Grün-Rot mit der abgesenkten Eingangsbesoldung die verfassungsrechtlich festgeschriebene amtsangemessene Besoldung bei Berufseinsteigern im Beamtenverhältnis verletzt. Deshalb zieht der BBW jetzt auch vor Gericht, wenn nötig durch alle Instanzen.

Die anstehende Klage gegen das Land war für die „Stuttgarter Nachrichten“ nicht nur Anlass für einen Aufmacher auf Seite 1, sondern zudem für einen Kommentar (PDF) auf der gleichen Seite. Darin bezieht der Verfasser Frank Krause eindeutig Position für den BBW: „Für die Koalition von Ministerpräsident Kretschmann ist die Klage und die zu erwartende bundesweite Diskussion darüber ein Stich ins Herz ihres Politikverständnisses. Jetzt rächt sich, dass der Regierungschef zwar gerne über Bürgerbeteiligung redet, im Fall des Beamtenbunds den Dialog aber sträflich vernachlässigte. Wer so mit seinen eigenen Mitarbeitern umgeht, darf sich über Protest nicht wundern.“

Die Entscheidung des BBW gegen das Land zu klagen hat am Wochenende unterschiedliche Reaktionen ausgelöst. Laut einem Bericht der „Stuttgarter Nachrichten“ (PDF) vom Montag (23.11.2015) reagierte der Finanzminister „gelassen“. CDU und FDP hingegen begrüßten das Vorgehen des BBW gegen die Absenkung der Eingangsbesoldung.