31. März 2021

Verfahren mit noch nicht beschiedenen Widersprüchen gegen die Besoldung oder Beihilfe:

BBW begrüßt gefundenen Lösungsweg, fordert zugleich Ertüchtigung des LBV-Kundenportals, damit digital eingelegte Widersprüche wieder möglich werden

Der Lösungsweg aus der Widerspruchsmisere beim LBV ist gefunden. Das Finanzministerium und das Landesamt für Besoldung und Versorgung haben sich gemeinsam auf eine Vorgehensweise zum Umgang mit den über das Kundenportal beim Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) digital eingelegten Widersprüchen verständigt, die rechtskonform ist und zugleich den zusätzlichen Aufwand für alle Beteiligten so gering wie möglich hält. Der BBW begrüßt den jetzt gefundenen Lösungsweg, fordert zugleich aber die Ertüchtigung des LBV-Kundenportals, damit möglichst bald digital eingelegte Widersprüche wieder möglich werden.

Laut Mitteilung des Finanzministeriums machten es bundesrechtliche Vorgaben äußerst schwer, Widersprüche gegen die Besoldung oder Beihilfe auf elektronischem Weg wieder zu ermöglichen. Das darf nach Ansicht des BBW aber kein Grund sein eine entsprechende Ertüchtigung des LBV-Kundenportals auf die lange Bank zu schieben. Es könne und dürfe nicht sein, dass in Zeiten, in denen immer wieder von mangelnder Digitalisierung im öffentlichen Bereich die Rede ist, Widersprüche gegen die Besoldung oder Beihilfe beim LBV auf digitalem Weg nicht möglich sind.

Positiv bewertet man beim BBW hingegen, dass unter Einbeziehung des BBW sowie seiner Fachgewerkschaften und Fachverbänden ein Weg gefunden wurde, wie mit den noch nicht beschiedenen digital eingelegten Widersprüchen zu verfahren ist, ohne dass diese ihre Rechtsgültigkeit verlieren.

Um welche Größenordnung es bei dem Widerspruch-Problem geht, belegen folgende Zahlen: Beim LBV liegen derzeit knapp 30.000 Massenwidersprüche gegen die Beihilfekürzungen des Haushaltsbegleitgesetz 2013/2014 und für eine amtsangemessene Besoldung.

Das Problem mit der Rechtsicherheit von all den digital an das LBV übermittelten Widersprüchen war durch das Urteil des Verwaltungsgericht Karlsruhe vom 24. November 2020 entstanden. Das Gericht hatte formelle Mängel beanstandet, über die sich das LBV nicht hinwegsetzen durfte. Mit seiner Entscheidung hat das Verwaltungsgericht nicht nur die Möglichkeit gestoppt, Widersprüche auf digitalem Weg über das Kundenportal des LBV einzulegen, sondern zudem dem LBV, dem Finanzministerium als übergeordneter Behörde und allen anderen Betroffenen ein riesiges Problem beschert: Wie sollte man mit all den noch nicht beschiedenen Widersprüchen verfahren, die digital beim Kundenportal des LBV eingegangen sind, ohne dass diese ihre Rechtsgültigkeit verlieren? Ministerialdirektor Jörg Krauss versicherte am 2. März im Rahmen einer Videokonferenz den Vertretern von Gewerkschaften und Verbänden, dass man einen Lösungsansatz gefunden habe, der im Ergebnis sowohl den Wünschen Betroffener wie auch den rechtlichen Vorgaben Rechnung tragen wird. Jetzt hat das Finanzministerium den Lösungsweg veröffentlicht.