26. Januar 2026

Obwohl es die Koalitionsvereinbarung vorsah:

Aus für Lebensarbeitszeitkonto in dieser Legislatur

Obwohl es im Koalitionsvertrag von Grünen und CDU vereinbart war, wird es für die Beamtinnen und Beamten im Land zumindest vorerst weder ein Lebensarbeitszeitkonto und schon gar nicht eine Verkürzung der Wochenarbeitszeit geben, nicht einmal für Schwerbehinderte.

 

Der BBW sei zutiefst enttäuscht, dass die Landesregierung trotz klarer Vereinbarung im Koalitionsvertrag auch in dieser Legislatur kein Lebensarbeitszeitkonto für die Beamtenschaft auf den Weg bringen wird, kommentierte BBW-Chef Kai Rosenberger die neueste Entwicklung in Sachen Lebensarbeitszeitkonto. Zugleich verwies er darauf, dass inzwischen die CDU Kontakt mit ihm aufgenommen habe. Von dieser Seite habe man ihm versichert, man werde unmittelbar nach Konstituierung der neuen Landesregierung das Thema „Verkürzung der Wochenarbeitszeit für die Beamtenschaft“ in Angriff nehmen.

Knapp zwei Monate hatte es so ausgesehen, als wäre das Tauziehen um die Einführung der Lebensarbeitszeitkonten – wenn auch in der Sache unbefriedigend – beendet. Inzwischen steht aber fest:

Das, was Grünen-Fraktionschef Andreas Schwarz und CDU-Fraktionschef Manuel Hagel bei der Sitzung des BBW-Landeshauptvorstands als Gesetzentwurf für Lebensarbeitszeitkonten ankündigten, ist Makulatur. Nicht einmal auf das Minimalpaket konnten sich die Koalitionäre zu guter Letzt einigen, nämlich weder auf Lebensarbeitszeitkonten, für die Zeit nur durch bis zu drei Stunden Mehrarbeit über die 41. Wochenarbeitszeitstunde hinaus angespart werden kann – eine Regelung, die der BBW von vornherein abgelehnt hatte, - noch auf die einstündige Reduzierung der Wochenarbeitszeit für die über 55-Jährigen und für die Schwerbehinderten. 

Angeblich soll der gemeinsame Gesetzentwurf zum Schluss am Veto des grün geführten Finanzministeriums zur Arbeitszeitverkürzung gescheitert sein. 

Pressemitteilung

Das Finanzministerium hat dieser Darstellung widersprochen.

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