21. Dezember 2015

Abgesenkte Eingangsbesoldung: Verfahren wird eingeleitet

Aufgepasst: Anspruch auf amtsangemessene Alimentation sichern

Die Vorbereitungen sind abgeschlossen. Drei Musterkläger stehen bereit, deren Verfahren gegen die abgesenkte Eingangsbesoldung in Baden-Württemberg jetzt vom dbb Dienstleistungszentrum Süd-West betrieben werden. Das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht soll im Januar 2016 beginnen. Dass der Beamtenbund jetzt für drei Musterverfahren grünes Licht gegeben hat, war für die Stuttgarter Nachrichten Anlass für eine umfangreiche Berichterstattung. Unter der Überschrift „Drei junge Beamte klagen gegen Grün-Rot“ informiert das Blatt am 18.12.2015 auf Seite 1 über die Fakten, die der Klage zugrunde liegen, auf Seite 3 kommt eine junge Realschullehrerin zu Wort, die öffentlich Farbe bekennt, warum sie als Musterklägerin gegen das Land, ihren Dienstherrn antritt.

Im Hinblick auf diese drei von BBW und dbb geführten Musterverfahren empfiehlt der BBW allen Kolleginnen und Kollegen, die von der abgesenkten Eingangsbesoldung (in Höhe von 4 Prozent oder 8 Prozent) betroffen sind, noch in diesem Jahr (d. h. spätestens bis zum 31.12.2015) – vorsorglich zur Rechtswahrung – einen Antrag auf Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation bei der jeweiligen Bezüge zahlenden Stelle zu stellen. Mitglieder können einen entsprechenden Musterantrag bei ihrem jeweiligen Mitgliedsverband anfordern.

Der BBW weist darauf hin, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Ansprüche eines Beamten auf amtsangemessene Alimentation grundsätzlich zeitnah, also während des jeweils laufenden Haushaltsjahres gerichtlich geltend gemacht werden müssen (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 24.11.1998, Az.: 2 BvL 26/91, u. a.), sodass der Antrag noch dieses Jahr (spätestens bis zum 31.12.2015) bei der jeweiligen Bezügestelle eingegangen sein muss.

Der BBW hat sich bereits mit einem Schreiben an das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg gewandt und darum gebeten, sich bis zum Abschluss der entsprechenden Musterverfahren mit einem Ruhendstellen der Anträge unter Verzicht auf die Einrede der Verjährung einverstanden zu erklären. Hierzu gibt es bereits positive Signale.

BBW und dbb haben sich für Musterverfahren gegen die abgesenkte Eingangsbesoldung aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Richterbesoldung vom 5. Mai 2015 (Az.: 2 BvL 17/09) entschieden. In diesem Urteil wurden nämlich erstmals konkrete Prüfschritte zur Ermittlung eines Verstoßes gegen den Grundsatz der amtsangemessenen Alimentation dargestellt. Anhand dieser Prüfschritte soll die abgesenkte Eingangsbesoldung nun in Musterverfahren überprüft werden.

Berichterstattung der Stuttgarter Nachrichten:


Seite 1 (Fakten zur Klage) (PDF)

Seite 3 (Bericht Musterklägerin) (PDF)