Baden-Württemberg schrammt an der Grenze zur Verfassungsmäßigkeit. Handeln ist angesagt. Zu diesem Ergebnis kommt die Studie, die der BBW bei der Finanzwissenschaftlerin Prof. Dr. Gisela Färber in 2016 in Auftrag gegeben hatte. Anlass für die Untersuchung waren die teils massiven Spareingriffe der vergangenen Jahre in Besoldung und Versorgung.
Spätestens seit den Karlsruher Grundsatzentscheidungen in 2015 zur amtsangemessenen Alimentierung war für den BBW klar: Um dem Sparkurs der Landesregierung im Beamten- und Versorgungsbereich wirkungsvoll zu begegnen, braucht man ein Instrumentarium, das klar und deutlich anzeigt, wenn der Dienstherr die Alimentationsverpflichtung verletzt.
Zwar hatte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit seinen Grundsatzurteilen erstmals Maßstäbe festgelegt, um die untere Grenze der Besoldung von Richtern und anderen Berufsbeamten zu bestimmen. Doch Vergleichszahlen, um reale Einkommen von Beamtinnen und Beamten anhand der vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Prüfkriterien zu überprüfen, gab es nicht. Deshalb hat der BBW eine entsprechende Untersuchung bei Prof. Dr. Gisela Färber, Inhaberin des Lehrstuhls für Wirtschaftliche Staatswissenschaften, insbesondere Allgemeine Volkswirtschaftslehre und Finanzwissenschaft an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer, in Auftrag gegeben. Das Ergebnis der Untersuchung liegt jetzt vor.
Das Gutachten weist nach, dass drei von fünf Prüfkriterien in Baden-Württemberg kritische Befunde ergeben:
Die ökonomische Perspektive und die quantitative Analyse des Färber-Gutachtens erfordern erheblichen Handlungsbedarf im Bereich der Beamtenbesoldung, für den es nach Einschätzung von Prof. Färber keine einfachen Lösungen geben wird. Ob eine „kleine Dienstrechtsreform“, die BBW-Chef Stich erstmals vor dem Landeshauptvorstand im Frühjahr 2017 ins Spiel gebracht hatte, sich als geeignetes Instrument für dringend anstehende Korrekturen in der Beamtenbesoldung erweisen kann, bleibt abzuwarten.