12. Januar 2021
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Rechtliche Hinweise zum Umgang mit dem Coronavirus für Beamtinnen und Beamte sowie Tarifbeschäftigte des Landes (Stand: 11. Januar 2021)

Regelungen an aktuelle Entwicklungen angepasst

Im Hinblick auf die aktuellen Entwicklungen haben das Innenministerium und das Finanzministerium die „Rechtlichen Hinweise zum Umgang mit dem Coronavirus für Beamtinnen und Beamte sowie Tarifbeschäftigte des Landes“ aktualisiert.

Schwerpunkt bei den Änderungen, die in dem Papier kursiv gekennzeichnet sind, ist die Aktualisierung der Hinweise zur Kinderbetreuung. Im Wesentlichen werden für den Arbeitnehmerbereich die Voraussetzungen für den Entschädigungsanspruch nach dem Infektionsschutzgesetz auf den aktuellen Stand gebracht.

Nachdem die Schließungen der Betreuungseinrichtungen fortdauern, sollen die Wertungen des Infektionsschutzgesetzes nach den Worten des Innenministeriums für den Beamtenbereich durch entsprechende Umrechnung in Sonderurlaubstage bei ungekürzter Besoldung – unter entsprechender Anrechnung von bisher gewährtem Sonderurlaub – übertragen werden. Hinsichtlich der Erhöhung der Kinderkrankentage bzw. deren Gewährung auch im Betreuungsfall (Ziffer 10 des Beschlusses der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 5. Januar 2021) ist die diesbezügliche Gesetzesänderung des Bundes abzuwarten.

Bei den sonstigen Änderungen – die letzte komplette Aktualisierung stammt vom 27.5.2020 - handelt es sich im Wesentlichen um die Einarbeitung der Hinweisschreiben vom 16. April 2020 (Kappungsgrenze bei Urlaub), vom 31. Juli 2020 (Umgang mit Reiserückkehrern), vom 2. November 2020 (Betreuung eines erkrankten Kindes sowie bei einer akut aufgetretenen Pflegesituation) und vom 17. Dezember 2020 (Homeoffice und Regelungen zur Kinderbetreuung), um Klarstellungen und um Hinweise auf die aktuelle Rechtslage.

 

Rechtliche Hinweise zum Umgang mit dem Coronavirus für Beamtinnen und Beamte sowie Tarifbeschäftigte des Landes (Stand: 11. Januar 2021)