16. März 2022
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BBW fordert die Landesregierung auf:

Kilometergeld bei Dienstreisen umgehend anheben

Der BBW – Beamtenbund Tarifunion (BBW) fordert die Landesregierung auf, das Kilometergeld für Dienstreisen mit dem Privatwagen umgehend den geänderten Rahmenbedingungen anzupassen. BBW-Chef Kai Rosenberger spricht von einer deutlichen Anhebung der Wegstreckenentschädigung auf mindestens 45 Cent pro Kilometer.

Angesichts der drastisch davongaloppierenden Preisen für Diesel und Benzin reichten die 35 Cent pro Kilometer nicht mehr aus, die das Landesreisekostenrecht gegenwärtig maximal vorsieht, erklärte der BBW-Vorsitzende.

 

Die Ampel-Regierung hat aufgrund der Lage auf dem Energiesektor im Februar 2022 – und damit zwei Jahre früher als geplant – die Anhebung der Pendlerpauschale ab dem 21. Kilometer rückwirkend zum 1. Januar 2022 von 35 Cent pro Kilometer auf 38 Cent pro Kilometer auf den Weg gebracht. Eine entsprechende Reaktion erwartet der BBW in Bezug auf das Landesreisekostenrecht jetzt auch von der Landesregierung. Der BBW wisse das neue Landesreisekostengesetz als modernes Reisekostenrecht zu schätzen, räumt Rosenberger unumwunden ein. Zugleich erinnert er jedoch auch daran, dass das Gesetzgebungsverfahren mehr als fünf Jahre gedauert habe, bis das neue Landesreisekostengesetz zum 1. Januar 2022 in Kraft trat. In dieser Zeit, und ganz besonders in den zurückliegenden Wochen, habe sich die Welt verändert. Allein in den letzten zwei Jahren haben sich die Spritpreise mehr als verdoppelt, Tendenz steigend, rechnet Rosenberger vor und fordert die Landesregierung zum Handeln auf. Mit dem Krieg in der Ukraine begann dann eine für alle nicht vorhersehbare Kostenexplosion der Energiepreise. Aufgrund der aktuellen Preisentwicklung bei den Spritpreisen könne sich Grün-Schwarz nicht länger darauf zurückziehen, dass man wenige Wochen nach Inkrafttreten des Landesreisekostengesetzes nicht gleich wieder die Entschädigungssätze ändern könne.

Der BBW fordert aber gerade dies: Jetzt müssten alle, die dienstlich unterwegs sind und ihren privaten Pkw für Dienstreisen einsetzen, Diesel und Benzin teuer bezahlen. Sie hätten ein Anrecht darauf, dass der Dienstherr sie entsprechend entschädigt, sagt BBW-Chef Rosenberger und mahnt: „Das gilt unabhängig davon, ob ein Landesreisekostengesetz schon Jahre oder erst zwei Monate in Kraft ist.“