21. November 2018
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Personalratswahlen 2019

Justizverbände im BBW treten erstmals mit gemeinsamer Liste an

Die Justizverbände im BBW – Beamtenbund Tarifunion beschreiten neue Wege. Bei den Personalratswahlen 2019 werden die sieben Organisationen erstmals mit einer gemeinsamen Liste antreten.

 „Gemeinsam voranschreiten, die Belange der Beschäftigten im Blick“, mit dieser Vorgabe im Blick haben die Vorsitzenden der Justizverbände am 14.11.2018 im Rahmen der BBW-Landeshauptvorstandssitzung in Leinfelden-Echterdingen mit der Unterzeichnung der „Vereinbarung der Arbeitsgemeinschaft Justiz -AG Justiz- des BBW – Beamtenbund Tarifunion“ das gemeinsame Vorgehen besiegelt.

 

Der 14. November 2018 werde mit Sicherheit als besonderes Datum in die Geschichtsbücher der Justizverbände eingehen, die unter dem Dach des BBW Beamtenbund und Tarifunion organisiert sind, kommentierte BBW-Vize Alexander Schmid die Unterschriftsaktion, zu der sich die Vertreter der Verbände BSBD, BDR, DJG, DGVB, Württembergischer Notarverein, DAAV und BTBkomba eingefunden hatten. Gemeinsam mit dem Vorsitzenden des BBW Kai Rosenberger setzten sie ihre Unterschrift unter die Vereinbarung vom 29. Juni 2018, die in zahlreichen Vorgesprächen erarbeitet worden war. „Damit ist nun sichergestellt, dass der BBW und seine Justizverbände gemeinsam und Seit´ an Seit´ bei den wichtigen Personalratswahlen 2019 auftreten“, stellte der Vorsitzende der AG Justiz und stellvertretende BBW-Vorsitzende Alexander Schmid fest.