Der Ressortentwurf über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg 2022 und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (BVAnp-ÄG 2022) war Gegenstand eines Beteiligungsgespräches zwischen Vertretern des Finanzministeriums unter Leitung von Ministerialdirigentin Dr. Cornelia Ruppert und BBW-Vorsitzendem Kai Rosenberger, BBW-Justiziarin und Geschäftsführerin Susanne Hauth sowie BBW-Rechtsreferenten Rainer Schmucker. Getroffen hat man sich am 5. April 2022 im Rahmen einer Videokonferenz.
Die Unterredung war auf Initiative des BBW zustande gekommen, weil aus Sicht der Organisation noch Erläuterungen und Ergänzungen zu der BBW-Stellungnahme vom März 2022 notwendig geworden sind.
Noch bevor das Gesetzgebungsverfahren eingeleitet wurde, hatte es bereits mehrfach einen Austausch mit Ministerialdirektor Jörg Krauss, dem Amtschef des Finanzministeriums, gegeben. Gegenstand dieser Gespräche war neben dem 4-Säulen-Modell auch die Anpassung von Besoldung und Versorgung nach dem Tarifabschluss TV-L 2021.
Nach Überzeugung des BBW birgt der jetzt vorliegende Ressortentwurf insbesondere das 4-Säulen-Modell betreffend noch eine Reihe von Ungereimtheiten, die geklärt werden und im Anhörungs- und im endgültigen Gesetzentwurf für dieses umfangreiche Gesetzesvorhaben Niederschlag finden sollten. Wo Korrekturbedarf besteht, erörterten die BBW-Vertreter gemeinsam mit Ministerialdirigentin Dr. Ruppert, der Leiterin der Personalabteilung im Finanzministerium, Jürgen Ebers, dem Referatsleiter Besoldung, Stellenplan, und Bastian Kuretschka, dem Referatsleiter Versorgung, Beihilfe, Reisekostenrecht.
Da der BBW nur drei Wochen Zeit hatte, um im Zuge der frühzeitigen vertraulichen Information zu dem Ressortentwurf Stellung zu nehmen, konnte aufgrund des knapp bemessenen Zeitrahmens in dieser Stellungnahme nicht alles Notwendige kritisch beleuchtet und erörtert werden. Das haben BBW-Chef Rosenberger, BBW-Justiziarin Hauth und Rainer Schmucker jetzt im Rahmen des Beteiligungsgesprächs nachgeholt.
Im Wesentlichen ging es um die Problematik der Aufsteiger aus A 9 Z mittlerer Dienst in den gehobenen Dienst, die sich in A 10 befinden oder dorthin übergeleitet wurden. Hier könnten unter Umständen Überholeffekte eintreten, wenn Beamte des mittleren Dienstes von A 9 Z nach A 10 Z (neu) übergeleitet werden, Aufsteiger aus A 9 Z mittlerer Dienst sich aber in A 10 gehobener Dienst befinden, wo es keine Amtszulage gibt.
In dieser Sache scheint das Nachhaken des BBW Berücksichtigung zu finden. In der Überlegung sei ein Modell, das den Ansprüchen aller Beteiligten gerecht werde und auch bei dem Übergang in den Ruhestand Berücksichtigung finde, signalisierten die Verantwortlichen beim Finanzministerium.
Das 4-Säulen-Modell beinhaltet eine Neubewertung und Anhebung der Eingangsämter des mittleren Dienstes und des gehobenen Dienstes. Damit werden zentrale Forderungen des BBW erfüllt. In diesem Zusammenhang ist jedoch nach Auffassung des BBW eine Nachzeichnung der Stellenstruktur innerhalb der Laufbahnen dringend erforderlich, um Beförderungsstaus zu verhindern. Deshalb erneuert der BBW auch seine Forderung nach Abschaffung der Stellenobergrenzen. Zudem müssten auch die Beförderungsmöglichkeiten im gehobenen Dienst durch Anhebung des Endamtes und durch bessere Aufstiegsmöglichkeiten verbessert werden. Außerdem fordert der BBW zur Wahrung der Ausgewogenheit und des Abstands eine entsprechende Anhebung der Ämter des höheren Dienstes.
Eine Besserstellung des gehobenen und des höheren Dienstes innerhalb des 4-Säulen-Modells zeichnet sich gegenwärtig allerdings nicht ab. Es besteht wenig Hoffnung, dass der Hinweis von BBW-Chef Rosenberger auf stetig zunehmende Kritik und Unzufriedenheit innerhalb des gehobenen und höheren Dienstes daran etwas ändert.