Die Reaktion des Innenministeriums auf den Brandbrief des BBW zu den Problemen der Personalvertretungen in Zeiten der Corona-Pandemie erfolgte umgehend. Seite 31. März 2020 gibt es „Hinweise des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration zur Gewährleistung der Handlungsfähigkeit der Personalvertretungen in Zeiten der Coronavirus SARS-CoV-2-Krise“, ein Papier, das die Richtung vorgibt.
Die Reaktion des Innenministeriums auf den Brandbrief des BBW zu den Problemen der Personalvertretungen in Zeiten der Corona-Pandemie erfolgte umgehend. Seite 31. März 2020 gibt es „Hinweise des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration zur Gewährleistung der Handlungsfähigkeit der Personalvertretungen in Zeiten der Coronavirus SARS-CoV-2-Krise“, ein Papier, das die Richtung vorgibt.
Das Papier zeigt möglichst umfassend großzügige Wege auf, wie die Mitbestimmung der Personalvertretungen in der derzeitigen Situation gewährleistet werden kann. Wie das im Einzelnen aussehen kann, hänge von den Umständen bzw. Voraussetzungen in den einzelnen Dienststellen ab, heißt es im allgemeinen Teil des Hinweispapiers. Darin wird auch empfohlen, im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Dienststelle und Personalrat gemeinsam und einvernehmlich den örtlichen Gegebenheiten angemessene und passende Verfahrensweisen zu finden. Insbesondere greift das Innenministerium die Anregungen des BBW auf und spricht sich dafür aus, dass aufgrund der besonderen Umstände das schriftliche oder elektronische Umlaufverfahren (§ 34 Absatz 3 LPVG) auch dann ausgeübt werden kann, wenn dies in der Geschäftsordnung (bisher) nicht vorgesehen ist und eine kurzfristige Umsetzung nicht möglich ist.
Was Video- und Telefonschaltkonferenzen betrifft, weist das Ministerium in seinem Anschreiben darauf hin, dass die Landesoberbehörde IT Baden-Württemberg (BITBW) aktuell eine Handreichung für die Nutzung geeigneter Video- oder Telefonkonferenz-Systeme erstellt. Sobald diese fertiggestellt sei, könne sie unter bw-portal.bwl.de/services abgerufen werden. Dadurch sollten jedoch keine eigenen datenschutz- und datensicherheitsrechtlichen Lösungen vor Ort verhindert werden, Im Übrigen sei man überzeugt, dass die Personalvertretungen und Dienststellen gemeinsam die an die jeweilige örtliche Situation angepasste und geeignete Lösung finden werden. In diesem Zusammenhang bittet das Innenministerium die Dienststellen darum, die Personalräte im Rahmen der örtlichen Möglichkeiten zu unterstützen (z.B. durch Bereitstellung von Technik).
Der BBW weist – wie auch das Innenministerium – ausdrücklich darauf hin, dass es letztlich der Entscheidung der jeweiligen Personalvertretung überlassen bleibt, in welcher Weise und welchem Umfang sie ihre gesetzlich zustehenden Beteiligungsrechte wahrnehmen bzw. delegieren möchte. So gilt es aus Sicht des BBW gut zu überlegen, ob Befugnisse des Personalrats auf den Vorstand gem. § 36 Abs. 1 LPVG oder Ausschüsse gem. § 35 Abs. 4 LPVG übertragen werden sollen.