08. Januar 2021
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BVerfG-Entscheidungen zur „Grundbesoldung“ in Berlin sowie zur Unteralimentierung „kinderreicher Beamtenfamilien“ in Nordrhein-Westfalen

Gemeinsame Aktion von dbb und Landesbünden

Wegen der herausragenden und langfristigen Bedeutung in finanzieller und gesellschaftlicher Hinsicht hat der dbb mit seinen Landesbünden die Besoldungsgesetzgeber im Bund und in den Ländern am 8. 1. 2021 aufgefordert, die Verfassungsvorgaben für die Vergangenheit umgehend zu erfüllen und für die Zukunft die Unterstützung bei der zwingenden Neugestaltung der Besoldungsgesetzgebung angeboten.

Auslöser für diese konzertierte Aktion sind die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 4. und 5. Mai 2020. Mit diesen Entscheidungen hat das höchste deutsche Gericht sowohl die Besoldung der Richter und Staatsanwälte im Land Berlin in den Besoldungsgruppen R1 bis R3 in den Jahren 2009 bis 2015 als auch die nordrhein-westfälische Besoldung der Richter und Staatsanwälte in der Besoldungsgruppe R2 mit drei bzw. vier Kindern in den Jahren 2013 bis 2015 für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt. Beide Beschlüsse konkretisieren die verfassungsrechtlichen Vorgaben für eine amtsangemessene Besoldung.

Nicht zuletzt aufgrund dieser BVerfG-Urteile drängen der dbb und seine Landesbünde die Besoldungsgesetzgeber in Bund und Ländern zum Handeln. Es könne und dürfe nicht länger sein, dass bei Beamtinnen und Beamten, die täglich ihren Dienst verrichten, der Abstand zu den staatlichen Leistungen zur Grundsicherung nicht eingehalten wird. Es sei höchste Zeit auf der Basis von einheitlichen Grundlagen mit allen Ländern und dem Bund einheitliche, tragfähige und zukunftsfähige Regelungen zu erarbeiten.  

Zu beachten ist dabei, dass die Ausgestaltung der verfassungskonformen Besoldung äußerst komplex und schwierig sein wird, da viele unterschiedliche Faktoren zu beachten sind. Schließlich wurde seit dem Jahr 2006 die Besoldung im Bund und in den Ländern jeweils unterschiedlich gestaltet. Deshalb gibt es in den 17 verschiedene Rechtskreisen eine Vielzahl von unterschiedlichsten Regelungen. Dies wird unterschiedlichste Regelungen in Bund und Ländern für die Vergangenheit zur Heilung der rechtswidrigen Unteralimentierung mit sich bringen.

Für die Zukunft fordern der dbb und seine Landesbünde Lösungen anzustreben, die ein Mindestmaß an Grundeinheitlichkeit in der Besoldung der Beamten sicherstellen.

 

Die Fakten:

Es bestehen unabwendbare Handlungsnotwendigkeiten, weil die Besoldung für die mehr als 1,8 Millionen Beamten und Beamten in der Bundesrepublik Deutschland im Bereich der Mindestalimentation und im Bereich der Alimentation für Familien in weiten Teilen verfassungswidrig zu niedrig ist. Für die Vergangenheit haben deshalb hunderttausenden von Beamten Nachzahlungsansprüche. Für die Zukunft müssen spätestens ab Mitte des Jahres 2021 verfassungskonforme Regelungen getroffen werden.