Der BBW – Beamtenbund Tarifunion (BBW) begrüßt die Pläne von Grünen und CDU, die Besoldung der Beamtinnen und Beamten in den Besoldungsgruppen A5 und A6 anzuheben. BBW-Chef Kai Rosenberger kommentierte heute (30.09.2019) das Vorhaben, das die Spitzen beider Fraktionen laut einem Bericht der Schwäbischen Zeitung am Vortag im Rahmen der Haushaltsberatungen beschlossen haben, als ersten Schritt in die richtige Richtung.
Vollkommen zufrieden ist der BBW-Vorsitzende mit dem angekündigten Vorhaben allerdings nicht. Kai Rosenberger: „Selbst wenn die Gehälter in den Besoldungsgruppen A 5 und A6 wie geplant angehoben werden, reicht das mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht dafür aus, dass das 15-prozentige Abstandsgebot zur Sozialhilfe generell sichergestellt wird.
Die Spitzen von Grünen und CDU haben sich laut dem Pressebericht darauf verständigt, dass Beamtinnen und Beamte, die bisher nach A5 und A6 bezahlt werden, künftig Gehälter entsprechend der nächst höheren Besoldungsgruppe erhalten. Sinn und Zweck dieser Maßnahme sei es, den Abstand zum Existenzminimum zu vergrößern. Als Quelle für diese Informationen verweist die Schwäbische Zeitung auf Teilnehmer der Sitzung vom 29.09.2019 sowie einen Sprecher der CDU-Landtagsfraktion.
BBW-Chef Rosenberger weiß zu würdigen, dass die Landesregierung mit den jetzt gefassten Plänen zur Anhebung der Besoldung in A5 und A6 dem BBW einen großen Schritt entgegenkommt. Dennoch ist Rosenberger mit dem geplanten Vorhaben nicht rundum zufrieden: Seit dem BVerfG-Urteil im Mai 2015 appelliere der BBW an die Landesregierung, die Besoldung der Beamtenschaft in Baden-Württemberg so anzupassen, dass sichergestellt ist, dass das Gehalt jeder Beamtin und jedes Beamten, insbesondere auch in den größeren Städten, mehr als 15 Prozent über dem sozialhilferechtlichen Existenzminimum liegt. Dass die jetzt geplante Maßnahme diesem Ziel gerecht wird, zweifelt der BBW-Vorsitzende an. Mit dem Hinweis auf das Gutachten der Speyerer Finanzwissenschaftlerin Prof. Dr. Gisela Färber stellt Rosenberger fest: Beamte mit zwei Kindern, deren Besoldung von A5 nach A6 angehoben wird, verdienen in den größeren Städten und vor allem in Stuttgart aufgrund der explodierenden Wohnkosten mit großer Wahrscheinlichkeit dann immer noch weniger als 15 % über der Sozialhilfe. „Das darf nicht sein“, sagt Rosenberger. Gerade in den untersten Besoldungsgruppen müssten sich 41 Wochenstunden Arbeit (übrigens: bundesweit die höchste Wochenarbeitszeit im öffentlichen Dienst) klar von der Sozialschwelle abgrenzen.