Spätestens während der Corona-Pandemie ist vielen Bürgerinnen und Bürgern der Stellenwert des öffentlichen Dienstes für Staat und Gesellschaft bewusst geworden. Sie haben erkannt, dass es die öffentlich Beschäftigten sind, die den Staat auch in Krisenzeiten am Laufen halten, in den Krankenhäusern, den Gesundheitsämtern oder bei der Polizei genauso wie in der Verwaltung. Öffentlich Beschäftigte leisten hervorragende Arbeit, sind in Krisenzeiten uneingeschränkt zur Stelle, wo sie gebraucht werden. Das honoriert eine breite Öffentlichkeit. Doch Leistung ohne Gegenleistung kann auf Dauer nicht funktionieren – auch nicht in Zeiten, in denen Corona öffentliche Haushalte strapaziert.
Auch wenn das Änderungsgesetz 2020 zum Landesbesoldungsgesetz zumindest in einem ersten wichtigen Schritt eine Korrektur im Besoldungsgefüge eingeleitet hat und einige der Beamtensonderopfer durch das Haushaltsbegleitgesetz 2013/2014 jetzt bereinigt sind, sieht der BBW hier nach wie vor Korrekturbedarf. Handlungsbedarf besteht aber auch noch an anderer Stelle.
Im März 2021 ist Landtagswahl. Dann werden die Karten neu gemischt. Der BBW hat seine Forderungen und Erwartungen in folgendem Fragenkatalog für die Landtagsfraktionen von Bündnisd90/Die Grünen, CDU, SPD und FDP zusammengefasst, also für alle Landtagsfraktionen, die für eine Regierungsbeteiligung in Frage kommen. Die Antworten sollen unseren Mitgliedern Fakten für ihre Wahlentscheidung liefern.
Sämtliche Fragen beziehen sich auf den Fall einer Regierungsbeteiligung nach der Landtagswahl im März 2021 und auf die Umsetzung der in den nachfolgenden Punkten angesprochenen Maßnahmen in der Legislatur März 2021 bis März 2026.