Aufgrund aktueller Entwicklungen der Corona-Lage wurden die rechtlichen Hinweise des Innenministeriums und des Finanzministeriums zum Umgang mit dem Coronavirus für Beamtinnen und Beamte sowie Tarifbeschäftigte des Landes mit Stand 20. Oktober 2021 aktualisiert.
Eine Anpassung der rechtlichen Hinweise erfolgte insbesondere im Hinblick auf den Wegfall der Entschädigungszahlung für ungeimpfte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Quarantäne. Die in diesem Fall für Beamtinnen und Beamte geltenden Regelungen werden ebenfalls dargestellt. Auch berücksichtigt wurden Änderungen in der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung des Bundes und in der Corona-Verordnung des Landes sowie die erneute Feststellung des Fortbestehens der epidemischen Lage von nationaler Tragweite am 25. August 2021 durch den Deutschen Bundestag. Bei den sonstigen Änderungen handelt es sich im Wesentlichen um (redaktionelle) Anpassungen.
Die Neuerungen in den rechtlichen Hinweisen sind kursiv kenntlich gemacht.