Der Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeitarbeit von Schwerbehinderten für den Bereich des Arbeitgeberverbands öffentlicher Dienst Baden-Württemberg (TV ATZ BW) wurde auf Initiative des dbb in Zusammenarbeit mit dem BBW erneut verlängert.
Bei der Unterzeichnung am 30. Juni 2025 haben sich der dbb sowie das Finanzministerium Baden-Württemberg auf die Fortführung der tarifvertraglichen Regelung verständigt. Der Wechsel in die finanziell abgesicherte Altersteilzeit ist damit bis zum 31. Dezember 2030 weiterhin möglich.
Andreas Hemsing, zweiter Bundesvorsitzender dbb und Fachvorstand Tarifpolitik, bezeichnete die Einigung als „ein starkes Zeichen für Inklusion, Teilhabe und Respekt im öffentlichen Dienst“.
Verlässliche Per spektive für schwerbehinderte Beschäftigte
Mit der Verlängerung der tarifvertraglichen Grundlage bleibt schwerbehinderten Beschäftigten auch über das Jahr 2025 hinaus der gleitende Übergang in die gesetzliche Rente tariflich abgesichert möglich. BBWVorsitzender Kai Rosenberger begrüßt die Einigung, insbesondere auch die frühzeitige Verlängerung der Altersteilzeitregelung fünf Monate vor Ablauf des Tarifvertrages. Er sprach von einem „klaren Bekenntnis zu fairen Arbeitsbedingungen“ für das Land Baden-Württemberg.
Der TV ATZ BW – ein Erfolgsmodell
Der jetzt um weitere fünf Jahre verlängerte TV ATZ BW ist seit dem 1. Oktober 2012 in Kraft. Er stellt eine in Deutschland einzigartige Regelung dar und wurde seither mehrfach verlängert. Mit der jetzigen Einigung wird ein weiterer Schritt zur sozialen Absicherung von schwerbehinderten Beschäftigten im Landesdienst Baden-Württemberg gemacht. Sie können zwischen dem Teilzeitmodell, bei dem durchgehend die Hälfte der bisherigen Arbeitszeit zu erbringen ist, und dem Blockmodell mit aktiver Arbeitsphase und anschließender Freistellungsphase wählen.
Finanziell ist die Altersteilzeit durch eine tarifvertraglich geregelte Aufstockung abgesichert. Neben dem hälftigen Entgelt zahlt der Arbeitgeber einen Aufstockungsbetrag in Höhe von 20 Prozent des Bruttoentgelts. Ziel ist es, dass die Beschäftigten während der Altersteilzeit mindestens 83 Prozent des Nettogehalts ihrer vorherigen Vollzeitbeschäftigung
erhalten. Der Aufstockungsbetrag ist steuer- und sozialabgabenfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt.
Die Regelung im Einzelnen
Vom TV ATZ BW können Beschäftigte mit einer anerkannten Schwerbehinderung (mindestens 50 Prozent) Gebrauch machen.