16. Februar 2017
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Gedankenaustausch mit Vertretern der CDU-Landtagsfraktion

CDU-Fraktion: Beamtenverhältnis nicht nur Treue- sondern auch Fürsorgeverhältnis

Die zeit- und inhaltsgleiche Übernahme des Tarifergebnisses, die Rücknahme der abgesenkten Eingangsbesoldung sowie Korrekturen bei der Beihilfe für Berufsanfänger im Beamtenverhältnis, das sind die zentralen Forderungen des BBW, die Landeschef Volker Stich und vier seiner Stellvertreter am 09.02.2017 im Gespräch mit Vertretern der CDU-Landtagsfraktion unterstrichen und begründet haben. CDU-Fraktionschef Wolfgang Reinhart und die Fraktionskollegen Winfried Mack, Thomas Blenke, Tobias Wald, Claus Paal, Karl Klein und Joachim Kößler signalisierten eingeschränkt Zustimmung: „Das Beamtenverhältnis ist nicht nur ein Treue-, sondern auch ein Fürsorgeverhältnis.“ Zugleich wurde betont, dass dabei auch die Entwicklung der öffentlichen Haushalte zu berücksichtigen sei.

Die öffentlichen Haushalte hat auch der BBW im Blick. So räumte BBW-Chef Stich unumwunden ein, dass sich bei einer sich deutlich ändernden gesamtwirtschaftlichen Situation auch die Ausgangslage für Forderungen im Beamtenbereich ändern würde. Doch dies sei gegenwärtig nicht gegeben, im Gegenteil, die Steuereinnahmen des Landes seien so hoch wie nie zuvor und die Prognosen würden von weiterhin sprudelnden Steuern sprechen. Zudem verwies Stich auf die Haushaltsentwicklung der vergangenen fünf Jahre. Die Einnahmen und Ausgaben seien in diesem Zeitraum jeweils um rund 18 Prozent gesteigert worden, die Personalausgaben jedoch nur um rund acht Prozent. Hinzu komme ein Ansteigen der Steuereinnahmen. Bei einem durchschnittlichen Wachstum von 3 bis 4 % pro Jahr bestehe also hinreichend Spielraum für eine 1:1 Übernahme des Tarifergebnisses.

Bei seinen Forderungen hat der BBW insbesondere auch die Nachwuchsproblematik im Blick. So verwies BBW-Chef Stich gegenüber den CDU-Vertretern auf das Ergebnis von verbandsinternen Erhebungen durch das „Bündnis pro Staat“, zu dem sich der BBW, der Deutsche Hochschulverband und der Verein der Richter und Staatsanwälte in Baden-Württemberg aus Sorge um einen auch in Zukunft reibungslos funktionierenden öffentlichen Dienst zusammengeschlossen haben. Diese Erhebungen hätten deutlich gezeigt, dass die abgesenkte Eingangsbesoldung sich als gewaltiger Hemmschuh im Wettbewerb mit der Privatwirtschaft um qualifizierte Nachwuchskräfte erweise, sagte Stich und erinnerte zugleich daran, dass sich die CDU bezüglich deren Anhebung im Wahlkampf deutlich positioniert habe. Zudem verwies er darauf, dass in dieser Angelegenheit inzwischen Klagen des BBW anhängig seien und dass das Verwaltungsgericht Karlsruhe mit Beschluss vom 15.12.2016 die Frage der abgesenkten Eingangsbesoldung bei der R-Besoldung dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt habe. Insofern, betonte Stich, sei die Frage der Abschaffung der abgesenkten Eingangsbesoldung für den BBW keine Verhandlungsmasse, auch nicht soweit dies einen Zeitplan betreffe.

Negativ bei der Gewinnung von Nachwuchs wirken sich nach Kenntnis des BBW auch die Neuregelungen bei der Beihilfe aus, insbesondere der dauerhaft auf 50 Prozent abgesenkte Beihilfebemessungssatz für ab 2013 neu eingestellte Beamtinnen und Beamte. Diese Sparmaßnahme, die seinerzeit die grün-rote Landesregierung beschlossen und die keine Nachahmer in anderen Bundesländern gefunden habe, müsse korrigiert werden, erklärte Stich, bevor er seine Gesprächspartner fragte, was denn Bestandteil des Pakets mit dem BBW werden solle, von dem Finanzministerin Edith Sitzmann (Grüne) im Interview mit der Presse gesprochen habe.

Eine eindeutige Antwort hatten Fraktionschef Reinhart und seine Fraktionskollegen nicht parat, stattdessen kam immer wieder, mal unterschwellig, mal direkt der Hinweis auf den Haushalt. Für die CDU sei es nach der Landtagswahl ein „Kulturschock" gewesen, dass Baden-Württemberg zu den vier Bundesländern mit strukturellem Defizit gehöre, sagte Reinhart. Die Vertreter der CDU-Landtagsfraktion sprachen von einer „Erblast“. Zugleich betonten sie, dass man eine Paketlösung anstrebe, die man beispielsweise auch „Ziel- und Motivationsvereinbarung“ nennen könne. Schließlich habe man sich auch mit den Kommunen auf einen Pakt für eine ganze Periode geeinigt.

Auf die BBW-Forderung nach einer Eins-zu-eins-Übernahme des Tarifergebnisses eingehend, erklärte Reinhart, „man brauche ein vernünftiges Verhältnis zum Tarifbereich“. Mit gleichem Atemzug kam aber auch der Hinweis, dass die Endentscheidung bei den Regierungsfraktionen liege, und zudem der Verweis auf den Haushalt: Bei einem Haushaltsvolumen von 47,7 Milliarden Euro sei in der mittelfristigen Finanzplanung aktuell ein Personalkostenanteil von 17,3 Milliarden Euro vorgesehen, in drei Jahren betrage dieser 18,4 Milliarden Euro.

Zugesagt haben die Vertreter der CDU-Landtagsfraktion, im Zuge der schon bald beginnenden Beratungen zum Doppelhaushalt 2018/2019 die Frage der Rücknahme der Absenkung der Eingangsbesoldung aufzurufen. Zu klären sei zudem die Frage des Umgangs mit dem Versorgungsfonds und der Versorgungsrücklage.

Wenn es um die Begründung von Sparmaßnahmen geht, sprechen Politiker gerne von der steigenden Zahl von Versorgungsempfängern, die die Versorgungsausgaben hochschnellen lassen. Solche Aussagen lässt der BBW-Vorsitzende niemals unbeantwortet. So verwies er auch gegenüber den CDU-Vertretern darauf, dass sich die Zahlen bei der Entwicklung der Pensionsausgaben abflachen und rechnete vor: Die Zahl der Versorgungsempfänger habe sich in den vergangenen 20 Jahren knapp verdoppelt, die Ausgaben seien um rund 170 Prozent gestiegen. Das Haushaltsvolumen sei um rund 67 Prozent gestiegen. In den nächsten 20 Jahren steige die Zahl der Versorgungsempfänger um rund ein Drittel. Nehme man eine Steigerung der Haushaltsentwicklung wie bisher an, so sei die Ausgabensteigerung um rund 60 Prozent durchaus zu schaffen. Im Übrigen habe der Rechnungshof als Zuführung zum Pensionsfonds einen Betrag in Höhe von 13.000 Euro (derzeit 6.000 Euro) empfohlen.

In aller Deutlichkeit beantwortete BBW-Vize Joachim Lautensack Äußerungen aus dem Teilnehmerkreis, die einen „Preis“ für Verbesserungen im Rahmen einer Vereinbarung in den Raum stellten und hierbei die Lebensarbeitszeit, die Wochenarbeitszeit sowie Abordnungen bei Lehrern ins Spiel brachten. „Die CDU steht den Wählern gegenüber in der Pflicht“, so Lautensack. Sie habe vor der Landtagswahl versprochen, die abgesenkte Eingangsbesoldung für neueingestellte Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter rückgängig zu machen und erklärt, dass Tarifabschlüsse inhaltlich und zeitgleich übernommen werden müssen.

Zu Beginn des Gesprächs hatte BBW-Chef Stich unter anderem auch auf das vom BBW in Auftrag gegebene Gutachten von Frau Prof. Dr. Färber zur Beamtenbesoldung im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hingewiesen sowie den Sturm der Empörung angesprochen, den – die inzwischen verabschiedeten – Pläne der Abgeordneten von Grünen, CDU und SPD in der Frage der Altersversorgung für Abgeordnete ausgelöst haben.