03. Juli 2026
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Übertragung der Tarifeinigung auf Besoldung und Versorgung

Besoldungs- und Versorgungsanpassungen werden bereits mit den Bezügen für August 2026 ausgezahlt – erste Auszahlung Ende Juli 2026.

Die Tarifparteien des öffentlichen Dienstes der Länder haben sich am 14. Februar 2026 auf einen neuen Tarifabschluss geeinigt. Das Land Baden-Württemberg plant, diesen Tarifabschluss zeit- und systemgerecht auf die Besoldung der Beamtinnen und Beamten und Versorgung der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger zu übertragen.

Das dafür erforderliche Gesetzgebungsverfahren wird voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2026 abgeschlossen. Der Finanzausschuss des Landtags hat jedoch am 2. Juli 2026 zugestimmt, dass die zum 1. April 2026 vorgesehenen Verbesserungen bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes ausgezahlt werden. Die erste Auszahlung erfolgt mit den Bezügen für August 2026, die Ende Juli 2026 überwiesen werden. Die Zahlungen stehen unter dem Vorbehalt der späteren gesetzlichen Regelung.

Im Einzelnen sieht das Gesetz folgende Maßnahmen vor:

Ende Juli 2026 werden alle zum 1. April 2026 vorgesehenen Verbesserungen ausbezahlt. Dazu gehören die lineare Erhöhung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge, die höheren Anwärterbezüge und Unterhaltsbeihilfen sowie die angepassten Schicht- und Wechselschichtzulagen.

Auf der Homepage des LBV finden Sie die entsprechende Information:

Übertragung der Tarifeinigung auf Besoldung und Versorgung - LBV Internet