19. September 2018
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Einbeziehung der Pensionen in die Rentenversicherung

BBW weist Vorstoß des Bundesarbeitsministers zurück

Der BBW hat dem Vorstoß von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, die Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen, eine klare Absage erteilt. Rente und Pension seien zwei verschiedene Alterssicherungssysteme, die nicht vermischt werden können, sagt BBW-Chef Kai Rosenberger im Staatsanzeiger vom 14. September 2018.

Der BBW und mit ihm sein Vorsitzender lehnen eine Überführung der Beamtenschaft in die gesetzliche Rentenversicherung aus gutem Grunde kategorisch ab. Schließlich handele es sich bei der Pension der Beamten um eine Vollversorgung, die Bestandteil der lebenslangen Alimentation und somit verfassungsrechtlich geschützt sei, betont Rosenberger. Erklärend fügt er noch hinzu: Die gesetzliche Rente, die sich aus dem durchschnittlichen Lebenseinkommen eines Arbeitnehmers bemesse, sei hingegen eine Grundversorgung, die durch eine Zusatzversorgung , etwa eine Betriebsrente und/oder private Altersvorsorge, aufgestockt werden sollte.

Im Übrigen ist Rosenberger davon überzeugt, dass eine Überführung der Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung den Staat teuer zu stehen komme. Er gibt zu bedenken: Wollte man den Vorschlag des Bundesarbeitsministers umsetzen, müsste man den Beamten eine Rente in Höhe ihrer aktuellen Pensionen zahlen. Denn ihr Anspruch auf eine amtsangemessene Alimentation sei nun einmal verfassungsrechtlich verankert. Der Umbau würde also nicht günstiger für den Staat werden. Im Gegenteil, er würde sogar noch teurer werden und obendrein eine Vielzahl an Neuregelungen erfordern. So müssten beispielsweise die Bruttogehälter der Beamten um den entsprechenden Rentenversicherungsanteil erhöht und die Regelung zur Versteuerung von Alterseinkünften neu geschnitten werden.

Mit seiner Absage an die Pläne des Bundesarbeitsministers steht der BBW nicht allein. Wie dem Staatsanzeiger zu entnehmen ist, kommt Unterstützung von Finanzministerin Edith Sitzmann und ihrem Haus. Insbesondere das verfassungsrechtlich geschützte Alimentationsprinzip stehe einer Änderung entgegen, verlautet aus dem Ministerium.