08. September 2016
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Ende des Jahres läuft der TV ATZ BW für Schwerbehinderte aus

BBW und dbb kämpfen für Erhalt der Regelung

Noch bis Ende des Jahres haben schwerbehinderte Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst von Baden-Württemberg die Möglichkeit, Altersteilzeit (ATZ) zu beantragen. Dann läuft der auf 31. Dezember 2016 befristete Tarifvertrag ATZ BW aus. BBW und dbb machen sich nun gemeinsam dafür stark, dass die Befristung aufgehoben wird.

Schon vor der Sommerpause haben Mitglieder der BBW-Landesleitung bei Politikern im Land für eine Verlängerung des Altersteilzeitangebots für Schwerbehinderte geworben. Gleichzeitig wurde ein Flugblatt in Umlauf gebracht, mit dem der BBW für die Fortsetzung dieses Angebots wirbt.
BBW und dbb sind sich einig: Dass ab dem 1. Januar 2017 keine neuen Verträge mehr geschlossen werden können, muss verhindert werden. Die Befristung muss aufgehoben werden, d.h. die Möglichkeit der Altersteilzeit für schwerbehinderte Tarifbeschäftigte muss so lange verlängert werden, bis eine Tarifpartei den TV ATZ BW aufkündigt.
BBW und dbb vertreten die Auffassung: Es darf und kann nicht sein, dass eine gute tarifvertragliche Regelung auf dem Müllhaufen der Tarifgeschichte landet, obwohl

Die Tarifvertragsparteien „Arbeitgeberverband öffentlicher Dienst des Landes Baden-Württemberg“ und „dbb tarifunion (jetzt: dbb)“ hatten 2012 – bis heute als einziges westliches Bundesland (Sachsen-Anhalt hat ATZ für alle Beschäftigen) – von der Möglichkeit Gebrauch gemacht und die landesbezirklichen Regelungen geschaffen, nach denen der Arbeitgeber im öffentlichen Dienst in Baden-Württemberg mit schwerbehinderten Beschäftigten im Rahmen der Vorgaben des Altersteilzeitgesetzes (AltTZG) vom 23. Juli 1996 ein Altersteilzeitarbeitsverhältnis vereinbaren kann. Der TV ATZ für schwerbehinderte Beschäftigte trat zum 1. Oktober 2012 in Kraft. Diese ATZ wurde in der Tarifeinigung der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) mit den Gewerkschaften vom 10. März 2011 erstmals vorgesehen. Aus der Sicht der dbb tarifunion ein erster Schritt, um die spezifischen Interessen der schwerbehinderten Beschäftigten und die Auswirkungen des demographischen Wandels gerecht und angemessen auszugleichen.
Voraussetzungen, um Altersteilzeit nach dem TV ATZ BW zu beantragen, sind

Laut noch geltendem Tarifvertrag ATZ BW können Schwerbehinderte Altersteilzeit als Blockmodell oder als Teilzeitmodell wählen.
Der TV ATZ BW wurde nur zwischen den Tarifparteien „Arbeitgeberverband öffentlicher Dienst des Landes Baden-Württemberg“ und „dbb tarifunion“ abgeschlossen. Verdi beteiligte sich nicht. Die stellvertretende BBW-Vorsitzende Dorothea Faisst-Steigleder hat seinerzeit maßgeblich zu diesem tarifpolitischen Novum beigetragen.
BBW-Flugblatt Altersteilzeit